Im Jahr 2015 waren 189 Flüchtlinge vom Asylentzug betroffen, mehr als in den Jahren zuvor. Die hohe Zahl sei laut “NZZ” aber nicht darauf zurückzuführen, dass früher weniger Flüchtlinge nach Hause gereist seien. Vielmehr greife das zuständige Staatssekretariat für Migration härter durch.
Künftig Flüchtlinge in der Beweispflicht
Auch das häufig zu vernehmende Vorurteil, dass vor allem Eritreer den Schutz des schweizerischen Staates in Anspruch nähmen, um dann dennoch in ihre Heimat zu reisen und dort Geschäfte oder Urlaub zu machen ließe sich nicht bestätigen. Von den betroffenen Flüchtlingen seien der größte Teil aus dem Irak, Vietnam und aus Bosnien-Herzegowina.
Da der Nachweis von Reisen in das Heimatland oft schwierig ist, hatte das Staatssekretariat kürzlich beantragt, das Gesetz zu verschärfen. Zukünftig sollen Flüchtlinge beim Verdacht nachweisen müssen, dass sie zwischenzeitlich nicht in ihr heimatland gereist sind. Bisher musste das vom Staat schlüssig nachgewisen werden, um eine Aberkennung des Asylstatus zu erreichen.
(red)