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Schweiz: Beschränkte Stallpflicht

Seit Sonntag gilt in der Schweiz wieder eine beschränkte Stallpflicht: Geflügel im Umkreis von einem Kilometer um die größeren Seen und Flüsse im Mittelland muss ab sofort im Stall bleiben.

Die Stallpflicht gilt für den ganzen Winter. Mit dieser Ende September beschlossenen Maßnahme will der Bundesrat (Regierung) das Schweizer Geflügel vor der Vogelgrippe schützen.

Die Erfahrungen des vergangenen Winters hätten gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den großen Seen auftrete, begründete die Kollegialregierung ihren Entscheid. Die beschränkte Stallpflicht gilt voraussichtlich bis zum 30. April. Betroffen sind 20 Gebiete mit insgesamt 1000 professionellen und 4000 Hobby-Geflügelhaltern von Hühnern, Truthähnen, Pfauen, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Straußen, Emus und Nandus.

Das Verbot gilt auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die Situation laufend beobachten und gegebenenfalls die Maßnahmen verschärfen. Die kantonalen Veterinärämter können in seltenen Fällen Ausnahmen von der Stallpflicht gewähren.

Eine Weisung des Bundesamtes für Gesundheit sieht zudem vor, dass Freilandgeflügel, das wegen drohender Vogelgrippe eingesperrt wird, innerhalb von zwölf Wochen umdeklariert wird. Glück haben jene Freilandhalter, die einen so genannten Wintergarten für die Tiere besitzen. Sie können ihre Produkte weiterhin mit „aus Freilandhaltung“ bezeichnen.

In der Schweiz galt bisher zweimal eine landesweite Stallpflicht für Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte Februar bis Ende April. Die Geflügelhalter hatten das gesamtschweizerische Freihaltungsverbot damals kritisiert.

Bisher wurde in der Schweiz bei 32 Vögeln das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Ein Fall trat am Genfersee auf, die übrigen wurden am Bodensee und Hochrhein registriert. Ausbrüche in Geflügelhaltungen gab es nicht. Seit Ende März gab es in der Schweiz keine Vogelgrippefälle mehr.

Neben der Stallpflicht haben die Behörden weitere Vorkehrungen getroffen. Am Boden- und am Sempachersee sowie in den Bolle di Magadino im Tessin werden lebende Vögel eingefangen und untersucht. Rund um den Neuenburger- und den Genfersee werden zudem alle Wasservögel geprüft, die bei der Jagd erlegt werden.

Wie im vergangenen Winter werden alle verdächtigen verendeten Vögel aus der ganzen Schweiz untersucht. Einfuhren aus Ländern mit Vogelgrippe sind weiterhin verboten.

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