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Schweiz: Asylverfahren vereinfacht

In der Schweiz soll künftig im Asylverfahren nur noch ein Richter statt wie heute drei über Beschwerden entscheiden. Damit soll das Verfahren schneller werden.

Der Nationalrat ist am Mittwoch diesem Vorschlag seiner Staatspolitischen Kommission gefolgt.

Justizminister Christoph Blocher warb vergeblich dafür, dass die Asylrekurskommission auch in Zukunft mit drei Richtern entscheide. Der Kommissionsvorschlag sei rechtsstaatlich bedenklich: „Es geht um menschliche Schicksale, da sollte man nicht in letzter Instanz in Einerbesetzung urteilen.“

Das letzte Wort sei aber auch hier noch nicht gesprochen, sagte der Justizminister. Im Ständerat wolle er ein Kassationsgremium vorschlagen, bei dem Einzelrichterentscheide der Schweizerischen Asylrekurskommission angefochten werden könnten.

Ein links-grüner Minderheitsantrag setzte sich ebenfalls für die Besetzung mit drei Richtern ein. In der Abstimmung musste sie sich zusammen mit Bundesrat Blocher mit 91 zu 84 geschlagen geben.

Der Bund soll auch künftig zwingend Rückkehrhilfe im Asylbereich leisten. Der Nationalrat hat den Antrag der SVP für eine Kann- Bestimmung mit 115 zu 57 verworfen.

„Bei der Einreise muss man das Ganze ansetzen“, sagte Bundesrat Christoph Blocher. „Wir müssen diejenigen belohnen, die mit Papieren kommen und diejenigen benachteiligen, die ohne Papiere kommen.“

Personendaten von Asylsuchenden dürfen dem Heimat- oder Herkunftsstaat nicht bekanntgegeben werden, wenn die betroffene Person oder ihre Angehörigen gefährdet würden.

Die Behörde kann zur Beschaffung von Reisepapieren mit dem Staat Kontakt aufnehmen, wenn in erster Instanz die Flüchtlingseigenschaft verneint wurde.

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