Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte der Ständerat (Parlamentskammer, in der die Kantone repräsentiert sind; Anm.) sowohl einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach zehn Jahren als auch eine Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Personen mit Aufenthaltsbewilligung mehrheitlich ab.
Mit 18 zu 14 beziehungsweise 20 zu 13 Stimmen folgte der Ständerat damit einer eigens eingesetzten Kommission und Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Abgelehnt wurde außerdem eine Sonderregelung für Personen ohne Dokumente.
Mit dem Aufenthaltsgesetz wird das Abkommen über die Personenfreizügigkeit der Schweiz mit den alten EU-15-Staaten umgesetzt, das auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäische Union ausgeweitet werden soll. Ab 2007 werden Angehörige der EU-15 wie Inländer behandelt, ab 2011 soll das für sämtliche Unionsbürger gelten.
Personen aus Drittländern werden dann nur noch auf den Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen, wenn keine geeigneten Einheimischen oder Angehörige von EU/EFTA-Staaten gefunden werden können. Davon ausgenommen sind außer Saisonarbeitern nur etwa Führungskräfte und Spezialisten.