Schwedische Justiz behält Haftbefehl gegen Assange bei

Der europäische Haftbefehl gegen Assange wurde 2010 erlassen, nachdem er wegen Vergewaltigung angezeigt worden war. Die schwedische Justiz will ihn deswegen vernehmen. Der Australier sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück. Er flüchtete 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Dort sitzt er seither fest.
Im Falle seiner Überstellung an die schwedischen Behörden fürchtet Assange eine Auslieferung durch Stockholm an die USA, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.
Hoffnung auf seine Freiheit hatte er im Februar geschöpft. Damals war eine UN-Arbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen, Assanges Botschaftsexil in London sei eine “willkürliche Inhaftierung”, der Australier habe anstelle seiner Festnahme Anrecht auf Entschädigung. Hingegen stellte das Stockholmer Gericht nun fest, es halte Assanges Aufenthalt in der Botschaft nicht für eine “Haft”.
Assange werde Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einlegen, sagte einer seiner schwedischen Anwälte, Per Samuelsson, der Nachrichtenagentur AFP. Sein Mandant sei “genauso wie wir nicht überrascht, aber sehr kritisch und wütend”.