Die Frau war wegen Blutungen im Krankenhaus. Am dritten Tag erhielt sie unliebsamen Besuch: Der Chef kam persönlich vorbei und übergab ihr die Kündigung. Diese ist freilich nicht wirksam.
“Diese Vorgangsweise ist für die betroffene Frau – sie hat bereits zwei Kinder verloren – eine kaum zu ertragende psychische Belastung. Selbst die Tatsache, dass eine Kündigung in der Schwangerschaft rechtsunwirksam ist, kann da nur eine kleine Erleichterung sein”, empört sich die AK.
Fußpflegerin von Chef im Spital gekündigt
Die Fußpflegerin – sie verdient für 40 Wochenstunden etwas mehr als 1.100 Euro brutto im Monat – hatte am 26. November erfahren, dass sie schwanger ist und ihren Arbeitgeber am 29. November darüber informiert. An diesem Tag hat die Frau laut AK trotz Blutungen den ganzen Tag gearbeitet. Da die Beschwerden nicht nachließen, fuhr sie am nächsten Tag ins Krankenhaus und meldete dem Arbeitgeber per SMS, dass sie nicht am Arbeitsplatz erscheinen könne. Am 2. Dezember erkundigte sich der Chef per SMS nach der Zimmernummer – um ihr einen Besuch abzustatten.
Zusätzlich zu der Kündigung muss sich die Fußpflegerin auch noch nach einer neuen Wohnung unsehen. Sie wohnt nämlich in einer Wohnung ihres Arbeitgebers.