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Schuldsprüche nach Tankstellen-Überfällen in OÖ und NÖ

Das Trio raubte zwei Tankstellen aus
Das Trio raubte zwei Tankstellen aus
Nach zwei Raubüberfällen auf Tankstellen in Ober- und Niederösterreich sind am Dienstag alle drei Angeklagten in St. Pölten schuldig gesprochen worden. Der 19-Jährige wurde auch wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung verurteilt und erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe. Für seine ehemalige Freundin (21) setzte es zwei Jahre Haft, die 17-Jährige kam mit einem Jahr bedingt davon.


Ursprünglich hatte das Trio einen Überfall geplant, mit dem eine gemeinsame Ägypten-Reise des Pärchens finanziert werden sollte. “Ich habe den Urlaub nicht bezahlen können”, sagte der Angeklagte am Dienstag. Die beiden überredeten die 17-Jährige, eine Bekannte der Angeklagten, mitzumachen, und besorgten zwei Softguns von einem Bekannten.

Die beiden jungen Frauen überfielen, bewaffnet mit Softguns, am 19. Jänner eine Tankstelle in Asten (Bezirk Linz-Land). Weil jedoch das erbeutete Geld nicht für die Reise ausreichte, begingen sie am gleichen Tag in den frühen Morgenstundeneinen einen weiteren Raub in einer Tankstelle in St. Valentin (Bezirk Amstetten). Der 19-Jährige lenkte das Auto und gab per Handy Anweisungen, beim zweiten Überfall gab er sich als Kunde aus und lenkte die Kassierin ab, während die 17- und die 21-Jährige Bargeld, Zigaretten und zwei Energydrink-Dosen erbeuteten.

Das Urteil ist rechtskräftig. Richter Markus Grünberger bezeichnete den 19-Jährigen in der Urteilsverkündung als “Triebfeder” für die Raubüberfälle. Besonders missfallen habe dem Schöffensenat, dass die zum Tatzeitpunkt noch 16-jährige Angeklagte angeworben wurde.

Erschwerend wirkten sich beim 19-Jährigen, der als Beteiligter an den beiden Raubüberfällen schuldig gesprochen wurde, eine einschlägige Vorstrafe und eine offene Probezeit aus. Eine zuvor gewährte bedingte Strafnachsicht im Ausmaß von drei Monaten wurde widerrufen. Mildernd wertete der Schöffensenat das teilweise Geständnis des Beschuldigten. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde der junge Mann im Zweifel freigesprochen. Das Verfahren wegen Bedrohung und Besitzes eines Wurfmessers gegen den 19-Jährigen wurde am Dienstag ausgeschieden, weil weitere Zeugen einvernommen werden sollen.

Erschwerend für die weiblichen Angeklagten war das Begehen von zwei Straftaten. Mildernd wirkten sich ihre geständige Verantwortung und ihr bisher ordentlicher Lebenswandel aus.

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