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Schuldspruch für Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Mitangeklagte wurden am Freitag in Wien schuldig gesprochen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der Lobbyist Peter Hochegger und weitere Angeklagte sind heute im Wiener Straflandesgericht vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker schuldig gesprochen worden.

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Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin. Grasser wie Meischberger nahmen das Urteil ruhig entgegen.

Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt 

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist im heutigen BUWOG-Strafprozess zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der zweitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär und Ex-Lobbyist Walter Meischberger erhält sieben Jahre Haft. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker verurteilte Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird zu sechs Jahren Haft als Zusatzstrafe verurteilt.

Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Freiheitsstrafen im Detail:

  • Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre
  • Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr
  • Walter Meischberger: Sieben Jahre
  • Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre
  • Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre
  • Georg Starzer – drei Jahre
  • Gerald Toifl – zwei Jahre
  • Norbert Wicki - 20 Monate

Hauptangeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt

So begründet die Richterin das Strafausmaß für Grasser

Bei Karl-Heinz Grasser als damaligen Amtsträger hätte das Höchstmaß bei Untreue (Paragraph 153 Strafgesetzbuch) von 10 Jahren um die Hälfte  - also auf 15 Jahre - angehoben werden können, sagte Richterin Hohenecker. Die nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Jahren für Grasser sei unter anderem auf der hohen Schadenssumme, der eigenen Bereicherung und dem langen Tatzeitraum entschieden worden. Strafmildernd seien unter anderem der ordentliche Lebenswandel, das Wohlverhalten seit der Tat und die lange Verfahrensdauer gewesen, sagte Hohenecker.

Urteilsbegründung: Richterin verweist auf glaubhafte Aussagen

Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischer Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.

Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.

Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

ORF-Reporter Stefan Hartl über die BUWOG-Urteile

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Grasser-Prozess - Ankunft Grasser, Meischberger, Hochegger

Der Vorbericht zum BUWOG-Prozess

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