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Schuldspruch für Horngacher rechtskräftig

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Die Karriere des außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher hat jetzt ihr definitives Ende gefunden: Seine Verurteilung von Oktober 2007 ist rechtskräftig. "Napoleons" tiefer Fall | Wieder ohne Führerschein erwischt

Das Urteil des Straflandesgerichts Wien, mit dem der Polizeigeneral wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, ist rechtskräftig.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen. “Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt”, gab der Pressesprecher des Höchstgerichts, Kurt Kirchbacher, Dienstagmittag bekannt.

Die Entscheidung über die anhängigen Berufungen gegen das Strafausmaß – während Horngacher um eine Strafreduktion ersucht, tritt die Staatsanwaltschaft aus generalpräventiven Gründen für eine höhere Strafe ein – hat der OGH dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen. Das OLG wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen.

Sollten dabei die 15 Monate bestätigt bzw. die Strafe nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, wäre damit für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden. Er würde diesfalls auch den Anspruch auf eine Beamtenpension verlieren und müsste sich nach einem völlig neuen Job umsehen.

Der somit rechtskräftigen Entscheidung zufolge missbrauchte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit Vorgängen in einem Casino im Wiener Prater seine Amtsstellung, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ. Dieser ließ Horngacher im Gegenzug aus Gefälligkeit wiederholt Pkw aus seinem schmucken Fuhrpark unentgeltlich nutzen.

Horngacher könnte indes in absehbarerer Zeit ein weiteres Mal vor Gericht gestellt werden. Bei der Staatsanwaltschaft Krems sind nämlich Ermittlungen wegen weiterer möglicher amtsmissbräuchlicher Vorgänge anhängig.

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