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Schuldenbremse: Koalition will zur Not Beschluss ohne Verfassungsrang

Die Regierung lasse sich nicht erpressen.
Die Regierung lasse sich nicht erpressen. ©dapd
Die Koalition überlegt, die Schuldenbremse notfalls einfachgesetzlich und damit ohne Verfassungsrang zu beschließen.

Sollte es zu keiner Einigung mit der Opposition kommen, “könnte es natürlich eine Variante sein, dass man mit einfacher Mehrheit einen Beschluss fasst”, sagte SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am Freitag gegenüber der APA. VP-Budgetsprecher Günter Stummvoll sagte, ein Beschluss ohne Verfassungsrang sei zwar nicht das Ziel, aber: “Bevor wir uns erpressen lassen, bin ich auch dafür.”

Abstimmung Anfang Dezember

Die Schuldenbremse steht voraussichtlich beim Verfassungsausschuss am kommenden Donnerstag am Programm, dort kann sie jedoch mit einfacher (Koalition)Mehrheit beschlossen werden. Die Zustimmung einer Oppositionspartei wäre erst bei der Abstimmung im Plenum des Nationalrats am 6. bzw. 7. Dezember nötig. Hier spießt es sich allerdings noch: Das BZÖ fordert eine Obergrenze für die Steuerquote in der Verfassung, was die SPÖ kategorisch ausschließt. Die Grünen wollen als Gegenleistung für ihre Zustimmung Vermögenssteuern, was die ÖVP ablehnt.

Stabilitätspakt der EU lässt Lücke zu

Die Opposition würde derzeit “in einer Art und Weise lizitieren, wo man schwer zu einer Einigung kommen kann”, kritisiert Kräuter. Er verweist auf den EU-Beschluss vom 26. Oktober: Darin heißt es, dass der Stabilitätspakt der Union “vorzugsweise” auf Verfassungsebene verankert werden soll. Dies bedeute, dass eine Lösung auch mittels einfachen Gesetzes sehr wohl möglich wäre, so Kräuter.

“Es bringt nichts, es endlos zu verhandeln”

Sollten sich Grüne und Orange “in ein vernünftiges Fahrwasser” begeben, dann könnte man eine Einigung finden. “Wenn nicht, dann ist ein Gesetz mit einfacher Mehrheit eine Variante”, so der SP-Bundesgeschäftsführer. “Es bringt nichts, es endlos zu verhandeln”, sagte Kräuter. Man sollte vielmehr schauen, dass man bei dem Thema bis zum 1. Dezember “zu Rande kommt”. Dem “hohen Poker” der Opposition könne man begegnen, indem man sagt, “es gibt nicht nur diese eine Variante” der Verfassungsbestimmung.

Regierung will sich bei Schuldenbremse nicht erpressen lassen

Für Stummvoll bleibt eine verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse zwar weiterhin das Ziel. “Bevor wir uns (von der Opposition, Anm.) erpressen lassen”, sei aber auch er für einen einfachgesetzlichen Beschluss, so der VP-Budgetsprecher. Der Opposition müsse allerdings klar sein, dass eine einfachgesetzliche Schuldenbremse eine andere Qualität habe als eine verfassungsrechtliche. Denn im Fall einer verfassungsrechtlichen Defizitbeschränkung wäre die Regierung bei jeder Überschreitung auf die Opposition angewiesen, eine einfachgesetzliche Regelung könne die Koalition aber jederzeit mit einfacher Mehrheit umgehen.

(APA)

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