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Schuldenbremse: Bundespräsident fordert Verantwortungsbewusstsein

Mit einem ungewöhnlichen Appell an alle Parteien hat sich Bundespräsident Heinz Fischer am Dienstag für die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung stark gemacht. In einer Aussendung am Vortag der Abstimmung im Nationalrat forderte Fischer "Verantwortungsbewusstsein von allen Parteien". Angesichts des Warnschusses der Ratingagentur Standard & Poor's wäre eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ein "wichtiges und richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt". Der Opposition legte er eine indirekte Zustimmung zur Verfassungsregelung durch Auszug aus dem Plenarsaal nahe.

Die Ankündigung der Ratingagentur, fast alle Euro-Länder, darunter auch Österreich, unter Beobachtung zu stellen und möglicherweise herabzustufen ist für Fischer “ein markanter Punkt in der aktuellen Diskussion über die wirtschaftliche Entwicklung Europas, aber auch ein Hinweis auf unterschiedliche Sichtweisen in den USA und in Europa”. Österreich brauche mehr denn je gemeinsame Anstrengungen in Richtung einer stabilen und rationalen Entwicklung, die auch Fairness zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht außer Acht lasse.

Schuldenbremse wäre wichtiges Signal

“Eine ‘Schuldenbremse im Verfassungsrang wäre ein wichtiges und richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt”, so Fischer – und weiter: “Tatsache ist jedenfalls, dass alle Parteien und daher sowohl die Regierungsparteien wie auch die Oppositionsparteien Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen und für ihre Entscheidungen in einer schwierigen Phase der Finanz- und Kreditpolitik gegenüber der österreichischen Bevölkerung Rechenschaft ablegen müssen.”

Der Opposition legte Fischer nahe, die verfassungsrechtliche Schuldenbremse auf indirektem Weg zu ermöglichen: Abgeordnete, die dem Gedanken einer Schuldenbremse im Verfassungsrang grundsätzlich positiv gegenüberstehen, aber der Regierung keinen ausdrücklichen Vertrauensvorschuss geben wollen oder einzelnen Formulierungen nicht explizit zustimmen wollen, hätten auch die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten bzw. an der Abstimmung nicht teilzunehmen, so der Bundespräsident.

Hintergrund: Um ein Verfassungsgesetz erfolgreich zu beschließen, müssen zwar zwei Drittel der im Plenum anwesenden Abgeordneten zustimmen. Tatsächlich anwesend sein müsste aber nur die Hälfte der Abgeordneten. Die Opposition könnte das Gesetz also durch Auszug aus dem Nationalrat ermöglichen.

(APA)

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