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Schulärzte: Gesundheitsvorsorge soll explizite Aufgabe werden

Künftig sollen Schulärzte auch Schutzimpfungen und Gesundheitsfördernde Projekte durchführen.
Künftig sollen Schulärzte auch Schutzimpfungen und Gesundheitsfördernde Projekte durchführen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Schulärzte übernehmen seit Jahrzehnten bereits auch Aufgaben der Gesundheitsvorsorge. Eine neue Verordnung soll dafür künftig auch eine explizite Rechtsgrundlage schaffen.

Seit Jahrzehnten übernehmen Schulärzte bei den jährlichen Untersuchungen auch Aufgaben der Gesundheitsvorsorge, durch eine neue Verordnung soll dafür künftig auch eine explizite Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ein entsprechender Entwurf wurde nun laut Aussendung von Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl vorgelegt, die Begutachtungsfrist endet am 6. September.

Aufgaben gehen über schulische Belange hinaus

Aufgabe der Schulärzte war bisher, Schüler vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die typischerweise mit der schulischen Ausbildung in Verbindung stehen. Nun sollen auch Aufgaben geregelt werden, die über die schulischen Belange hinausgehen.

Konkret sollen mit dem Entwurf auch Schutzimpfungen, deren Dokumentation sowie Kontrolle des Impfstatus und Impfberatung als Aufgabe von Schulärzten definiert "und so Rechtssicherheit hergestellt" werden, wie es in der Aussendung heißt. Außerdem sollen die Mediziner bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Projekten zur Gesundheitsförderung mitwirken.

Schulärzte sollen Gesamtbevölkerungsrelevante Daten erheben

Weitere Neuerung: Schulärzte sollen regelmäßig stichprobenartig relevante Gesundheitsdaten der Schüler (etwa Gewicht und Körpergröße) erheben und dokumentieren dürfen, die für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung relevant sind. Experten bemängelten immer wieder, dass diese Daten derzeit oft nur unzusammenhängend erhoben oder nicht genutzt würden.

Ursprünglich sollten die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Schulärzte bereits parallel zum Mitte 2017 beschlossenen Schulautonomiepaket geändert werden. Die nun angekündigte Verordnung soll zeitnah zum Schulstart Anfang September verlautbart werden.

(APA/Red)

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