Das Gutachten habe der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt von sich aus erstellt, sagte Schüssel in einem Interview mit der Tiroler Tageszeitung und den Vorarlberger Nachrichten. Er persönlich habe sich nicht um das Gutachten gekümmert.
Wörtlich sagte der Bundeskanzler: Dass mir vorgeworfen wird, mit dem Gutachten hätte ich etwas versucht, ist ein Blödsinn. Ich habe mich überhaupt nicht um das Gutachten gekümmert, das hat der Verfassungsdienst von sich aus erstellt. Ich war selbst überrascht, mit welcher Schärfe der Verfassungsdienst da argumentiert hat.
Weiter meinte er: Dass das Parlament untersuchen darf, bestreitet niemand. Aber private Wirtschaftstätigkeit ist seinem Einflussbereich entzogen. Das ist vom Verfassungsdienst klargestellt worden. Die massive Reaktion mancher Abgeordneter beweist nur, dass der Untersuchungsausschuss kein unabhängiges Gericht, sondern ein parteipolitisches Gremium ist.
Der Verfassungsdienst ist in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Bankenaufsicht im Banken-Untersuchungsausschuss weder konkret aussagen noch Konkretes vorlegen muss. Eine Reihe von Punkten des Prüfantrages wurde für absolut nichtig erklärt. Im Ausmaß dieser absoluten Nichtigkeit besteht daher keine Verpflichtung etwa zur Aktenvorlage oder zu Aussagen von Auskunftspersonen, so das Gutachten. Das betreffe vor allem auch die Finanzmarktaufsicht als ausgegliederter und weisungsfreier Rechtsträger des Finanzministeriums.