Im Zuge einer Betriebsprüfung in Niederösterreich wurde bei einem Betrieb im Bereich An- und Verkauf sowie Recycling von Altmetall ein erhebliches Maß an Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Prüfung ergab, dass dem Staat in den Jahren 2022 und 2023 Steuern über 500.000 Euro vorenthalten wurden.
Die Prüfung war das Ergebnis von vorangegangenen Kontrollen. Die Ermittlungen erfolgten durch Überprüfung der Geschäftsgebarung, Einsicht in Verträge und Zeugenbefragungen. Dabei wurden Scheinrechnungen auf insgesamt acht Personen aufgedeckt, nicht geklärte Bargeschäfte und nicht geklärte Geldeinlagen festgestellt, sowie Verbuchungen von privaten Aufwendungen nicht anerkannt. Zudem lagen nur für etwa ein Drittel der abgerechneten Mengen Wiegescheine vor und die Unterschriften auf den von der Firma ausgestellten Gutschriften variierten auffällig und stimmten weder miteinander noch mit den übermittelten Ausweisdaten überein.
Betrieb muss Steuern samt Zinsen nachzahlen
Das Unternehmen konnte die Mittelherkunft für den Erwerb des Betriebsgebäudes nicht glaubhaft nachweisen. Von dem Unternehmen gewährten Darlehen entsprachen außerdem nicht rechtsüblichen Voraussetzungen. Die aufgedeckten Auffälligkeiten führten im ertragsteuerlichen Ergebnis zur Festsetzung von verdeckter Gewinnausschüttung, welche die Nachzahlung von Körperschaftsteuern und Kapitalertragsteuern zur Folge hatte. Diese hat das geprüfte Unternehmen binnen Monatsfrist samt Zinsen nachzuzahlen.
Weitere Recherchen ergaben folgendes: Zwei der handelnden Geschäftspartner, die Scheinrechnungen verfassten, haben sich bei der Kontrolle mit gefälschten Rot-Weiß-Rot Karten ausgewiesen. Eine weitere Person, die in familiärer Verbindung zur Geschäftsführung steht, saß bereits wegen Betrugs im Gefängnis. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen ein offenbar systematisch organisiertes Modell zur Umgehung steuerlicher Verpflichtungen.
(VOL.AT)