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Schriftliches Grasser-Urteil wird "in den nächsten Tagen" erwartet

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser stand unter anderem wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung vor Gericht
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser stand unter anderem wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung vor Gericht ©APA/ROLAND SCHLAGER / APA-POO
Vor über einem Jahr wurde Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt - nun soll "in den nächsten Tagen" das schriftliche Urteil gegen ihn vorliegen.
Richterin laut Grasser befangen

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, erwartet "in den nächsten Tagen" die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der vor mehr als einem Jahr nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist. Das sagte die OLG-Präsidentin im Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN, Mittwochausgabe).

Lehmayer: Grasser-Prozess-Dauer war "aufgrund der Komplexität angemessen"

"Die Urteilsausfertigung erwarten wir nun in den nächsten Tagen", sagte Lehmayer. Die Dauer des Hauptverfahrens - von insgesamt drei Jahren - bezeichnete sie als "aufgrund der Komplexität angemessen". Davor war sieben Jahre lang ermittelt worden.

Die mündliche Urteilsverkündung im Grasser-Prozess war am 4. Dezember 2020 erfolgt. Der Strafprozess hatte am 12. Dezember 2017 begonnen. Angeklagt war Korruption in der Causa Bundeswohnungs-Privatisierung (Buwog u.a.) und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens weitere Anklagen, die das Verfahren noch länger und aufwendiger machten. Durch die Corona-Pandemie kam es zudem im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.

Acht Jahre Haft für Grasser und weitere Urteile

Neben acht Jahre Haft für Grasser setzte es damals sieben Jahre für den Lobbyisten Walter Meischberger und sechs Jahre für Peter Hochegger, ebenfalls nicht rechtskräftig. Seitdem warten die Angeklagten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils.

Lehmayer kündigt in dem Interview einen Zehn-Punkte-Plan an, um die Justiz bzw. die Gerichte schneller und schlagkräftiger zu machen.

Zehn-Punkte-Plan zur Stärkung der Gerichtsbarkeit

"Wir haben gemeinsam einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt, um die Gerichtsbarkeit in diesen großen Verfahren möglichst rasch zu stärken. Ich habe den Plan dem Justizministerium übermittelt. Das sind teilweise Maßnahmen, die kann ich im eigenen Wirkungsbereich umsetzen, was ich auch schon tue - etwa Kollegen durch Umschichtungen entlasten, bei Neuaufnahmen wirtschaftsrechtliches Wissen berücksichtigen. Bei anderen Dingen benötige ich das Ministerium, zum Beispiel bei der Unterstützung der Kollegen im Backoffice-Bereich durch akademische Mitarbeiter - diese bekommen wir, der Ausschreibungsprozess läuft. Natürlich gibt es auch Gespräche, ob nicht auch zusätzliche richterliche Kapazitäten notwendig sind. Das hängt auch mit den Budgetverhandlungen zusammen, die im Sommer starten."

(APA/Red)

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