Der Vorschlag der FPÖ, jugendliche Straftäter, bei denen es sich ihnen zufolge vorwiegend um Ausländer handeln soll, einer Schnupperhaft zu unterziehen, schlug am Dienstag mediale Wellen. Doch geht die FPÖ hier von realistischen Annahmen aus, was die Jugendkriminalität betrifft?
Wer käme wirklich in Schnupperhaft?
Der Sicherheitsbericht 2010 des Justizministeriums belegt es Schwarz auf Weiß: Die Anzahl der jugendlichen Straftäter ist in Österreich rückläufig. Demnach sind 2010 österreichweit 3.063 Jugendliche rechtskräftig gerichtlich abgeurteilt worden. Das waren um 92 oder 2,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Verurteilungszahlen für 2011 liegen noch nicht vor.
Nur ein Drittel der Straftaten durch Nicht-Österreicher verübt
Der Ausländeranteil unter den verurteilten Jugendlichen liegt bei etwas über einem Drittel: 2.271 waren Inländer, während 792 keine österreichische Staatsbürgerschaft hatten. Ähnlich sieht das Verhältnis übrigens auch bei Erwachsenen aus.
Von insgesamt 38.394 gerichtlichen Verurteilungen im Jahr 2010 sind 26.332 auf Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 12.062 auf ausländische Staatsangehörige entfallen. Dies ergibt einen Ausländeranteil von 31,4 Prozent.
Nicht haltbar ist die Behauptung, tendenziell würden mehr aus- als inländische Jugendliche vor Gericht landen. Von den verurteilten Österreichern hatten 8,6 Prozent das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. In der Gruppe der verurteilten Ausländer lag der Teenager-Anteil demgegenüber bei 6,6 Prozent. Schnupperhaft hin oder her – die Maßnahme würde entgegen der Annahmen der FPÖ jedenfalls nicht nur jugendliche Straftäter mit Migrationshintergrund, sondern mindestens im gleichen Ausmaß österreichische Jugendliche treffen, die straffällig werden.
(apa/red)