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Schmid will Telefon-Grundgebührbefreiung und Rufnummernplan erneuern Telekom Novelle „unter zeitlichem Druck„ erstellt.

Infrastrukturminister Michael Schmid will die Finanzierungsmodelle der Telefon-Grundgebührenbefreiung und des Rufnummernplans, bei dem die bestehenden 1.044 vierstelligen Ortskennzahlen durch 26 zweistellige Regionalkennzahlen ersetzt werden, grundsätzlich neu überdenken. „Den Nutzen des Rufnummernplans haben die Betreiber von Telefonanlagen, aber nicht der Staat“, sagte Schmid. Er habe daher kein Verständnis dafür, dass der Staat die dafür veranschlagten 2 Mrd. S (145 Mill. Euro) zuschießen soll.

Ebensowenig will Schmid die Schulden des Bunds bei der Telekom Austria (TA) durch die Gebührenbefreiung, die sich mittlerweile auf mehr als 520 Mill. S belaufen, begleichen: „Das zahle ich nicht“, betonte Schmid. Die Gebührenbefreiung sei als Sozialleistung sicher erforderlich und müsse für das Budget 2001 mit dem Sozialministerium neu ausverhandelt werden, erläuterte Schmid. Es stelle sich aber die Grundsatzfrage, wozu der Staat alles zahlen müsse.

Rund 300.000 Österreicher sind derzeit von der monatlichen TA-Grundgebühr befreit, darunter Sozialhilfeempfänger, Mindestrentner und Arbeitslose. Für eine Befreiung bestehen derzeit etwa 30 unterschiedliche Voraussetzungen. Die Kosten für die Befreiung werden derzeit zu 60 Prozent vom Staat getragen, die restlichen 40 Prozent trägt die TA. Da der Staat seinen Teil seit 1998 nicht mehr zahlt, haben sich mehr als 520 Mill. S Schulden bei der TA angehäuft. Diese Forderungen hätten „einen abenteuerlichen Status„, da es keine Verträge gebe, so Schmid. Er habe zwar Verständnis für die Forderungen, diese müssten aber mit der TA neu verhandelt werden.

Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz, die „kurzfristig und unter zeitlichem Druck“ erstellt wurde, sei gestern in „abgemagerter Version„ im Ministerrat beschlossen worden. Noch ausstehende Regulierungsfragen wie der Instanzenzug bei Entscheidungen des Regulators oder die vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten der Telekom Control GmbH in bestehende Konzessionen würden in den Ausschüssen im Zuge der Diskussion über das Mediengesetz weiterverhandelt, bemerkte Schmid. Das umstrittene „national roaming„, bei dem bestehende Betreiber laut EU-Richtlinie Newcomern ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen, beziehe sich ausschließlich auf den dritten Mobilfunkstandard UMTS, nicht aber auf GSM, wie von den Mobilfunkbetreibern behauptet.

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