Hierzulande aber sei der Islam seit 1912 eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft und habe deshalb “das Recht, seine Religion öffentlich auszuüben”. Dazu gehörten “natürlich auch religiöse Bauwerke”.
Für den Kardinal hat der Islam allerdings noch “erheblichen Interpretationsbedarf im Kontext der modernen Gesellschaft”. Den habe zwar auch das Christentum, doch dieses habe bereits 200 Jahre Aufklärung hinter sich und habe sich auch einer “intensiven öffentlichen Debatte” stellen müssen. “Das steht in gewisser Weise für den Islam noch aus”, meinte Schönborn. So gehe es beispielsweise um die Frage der Interpretation des Koran, die “Bereitschaft, sich auf die historisch-kritischen Fragen einzulassen” oder um das Verhältnis von Religion und Vernunft. Die “spannende Frage” werde sein, “ob die Kräfte im Islam, die bereit sind, diese Auseinandersetzung zu führen, stärker sein werden als jene, die dies ablehnen”.