Schmid wird im Kurz-Prozess als Zeuge befragt

Der ehemalige Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid soll darüber Auskunft geben, wie eng das Verhältnis zum Ex-Kanzler während dessen Regierungszeit war und ob Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG abgesprochen wurden. Schmid strebt den Kronzeugenstatus in der türkisen Umfragen-Causa an.
Konkret geht es um dessen Rolle bei der Besetzung der Staatsholding ÖBAG. Kurz wird vorgeworfen, seine Rolle und das Verhältnis zu Schmid dabei im U-Ausschuss kleingeredet zu haben. Schmid distanzierte sich gleich zu Beginn der Verhandlung von Kurz und widersprach dessen Aussagen.
Befragung im Kurz-Prozess geht am Montag weiter
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Kurz sowie dessen ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli vor, deren Rolle bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der ÖBAG im U-Ausschuss kleingeredet zu haben. Belegt sehen die Ankläger die Vorwürfe durch zahlreiche Chats unter anderem mit Schmid, die ein anderes Bild zeichnen sollen. Beide Angeklagte beteuern ihre Unschuld.
Schmid war sowohl von der WKStA als auch von der Verteidigung als erster Zeuge beantragt worden, was aber wegen terminlicher Schwierigkeiten nicht ging. Gegen den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium wird wegen weiterer Vorwürfe ermittelt, etwa in der Causa rund um angeblich manipulierte Umfragen durch sein Ministerium zugunsten der ÖVP. In diesem Fall strebt Schmid den Kronzeugen-Status an, sollte es zu einer Anklage kommen.
Schmid distanzierte sich von Sebastian Kurz
Zu Beginn der Zeugenbefragung durch Richter Michael Radasztic distanzierte sich Schmid gleich einmal vom Ex-Kanzler und meinte: "Schauen sie, mit Freundschaften ist das so eine Sache..." Natürlich seien derartige berufliche Beziehungen sehr stark von dem getragen, wo man beruflich hin wolle. Er, Schmid, habe nach dem Aufkommen der Vorwürfe in der Öffentlichkeit "einen Neustart gemacht". Dazu gehöre, "dass man mit diesen Leuten auch nichts mehr zu tun hat".
Der Zeuge widersprach den Aussagen der Beschuldigten vor allem was die Besetzung der Aufsichtsräte betrifft. So sei es in diesem System etwa "undenkbar" gewesen, dass Personalia nicht mit Kurz abgestimmt worden wären. Die Bestellung von Helmut Kern zum Vorsitzenden des ÖBAG-Aufsichtsrates sei etwa der Vorschlag aus dem Bundeskanzleramt gewesen. Und Einiges sei von dort auch "abgeschossen", Kandidaten abgelehnt worden.
Kurz und Bonelli sei es sehr wichtig gewesen, mitzureden, betonte Schmid in seiner Zeugenbefragung durch den Richter. Dass der damalige und formell zuständige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) eine eigene Liste mit Aufsichtsräten machen hätte können, verneinte der Zeuge. Schmid versteht laut eigener Aussage auch nicht, warum die beiden Beschuldigten nun nichts mehr damit zu tun haben wollten. "Entschuldigung, da werde ich auch emotional", so Schmid in seiner Befragung in Richtung Vorsitzendem.
Kurz habe ihn persönlich gefragt, ob er sich in einer Rolle in der neuen ÖBAG sehen würde, sagte Schmid aus. "Das war für mich natürlich eine große Auszeichnung", so der Zeuge und: "Ich war mir sicher, er will mich dort auch sehen." Eine Art Bewerbungsgespräch mit Kurz habe es aber nie gegeben. Schmid gab außerdem an, dass er sich auch für eine Funktion bei Investor Rene Benko interessiert habe, was Kurz auch gewusst habe. Benko habe aber gemeint, dass die hohe Funktion in der ÖBAG ohnehin "viel spannender" sei.
Sämtliche Chats Schmids wurden vorgelesen
Vorgelesen wurden bei der Verhandlung auch sämtliche Chats Schmids im Akt. Zu Kurz' mittlerweile berühmter Anmerkung "du Aufsichtsratssammler" meinte der Zeuge, er habe dem damaligen Kanzler immer wieder erklärt, dass die ÖBAG in den Unternehmens-Aufsichtsräten vertreten sein müssten. Wie er, Schmid, die Bemerkung empfunden habe? "Das war positiv." Kurz hatte das Zitat in seiner Befragung vor Gericht als Ermahnung interpretiert, dass Schmid den Hals nicht voll kriegen könne, merkte der Richter an.
Vor Schmids Befragung hatte sich die Verteidigung darüber beschwert, dass die WKStA während der Verhandlung immer wieder neue Chats vorgelegt hatte. Dies hätten aber spätestens bei der Anklageerhebung zugänglich gemacht werden müssen. Durch diese Vorgehensweise sei das Recht auf Waffengleichheit verletzt worden. Die Verteidigung beantragte daher, dass man sich zu allfälligen weiteren Chatvorlagen äußern darf.
Die WKStA beschwerte sich wiederum darüber, dass Kurz selbst immer wieder "Nebenschauplätze" zum Thema mache und von sich aus laufend "vermeintlich brandneue" Chats - etwa die Kommunikation mit dem SPÖ-Gewerkschafter Wolfgang Katzian - vorgelegt habe. Diese würden sich schon seit 2021 im Akt zum sogenannten "Beinschab-Tool" befinden. Die Verteidigung erweitere daher selbst das Thema immer wieder, so die Anklagebehörde.
Vor Schmids Befragung hatte sich die Verteidigung darüber beschwert, dass die WKStA während der Verhandlung immer wieder neue Chats vorgelegt hatte. Dies hätten aber spätestens bei der Anklageerhebung zugänglich gemacht werden müssen. Durch diese Vorgehensweise sei das Recht auf Waffengleichheit verletzt worden. Die Verteidigung beantragte daher, dass man sich zu allfälligen weiteren Chatvorlagen äußern darf.
Die WKStA beschwerte sich wiederum darüber, dass Kurz selbst immer wieder "Nebenschauplätze" zum Thema mache und von sich aus laufend "vermeintlich brandneue" Chats - etwa die Kommunikation mit dem SPÖ-Gewerkschafter Wolfgang Katzian - vorgelegt habe. Diese würden sich schon seit 2021 im Akt zum sogenannten "Beinschab-Tool" befinden. Die Verteidigung erweitere daher selbst das Thema immer wieder, so die Anklagebehörde.
(APA/Red)