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Schmid will Aussage im U-Ausschuss verweigern

Thomas Schmid will von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Thomas Schmid will von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Der Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-U-Ausschuss wurde mit Spannung erwartet. Gleich am Anfang machte Schmid aber klar, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will.

Schließlich sei seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei, erklärte Schmid in seinem Eingangsstatement. Er wolle keinerlei Fragen beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten. Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte klären. Schmid untermauert dies mit rechtlichen Erwägungen. Schmid berief sich beständig auf sein Aussageverweigerungsrecht und schwieg bis zum Schluss.

Bures: Man wolle mit Befragung dennoch fortfahren

Nach einer kurzen "Stehung" erklärte die Vorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), dass man mit der Befragung dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach ausführte, sei er der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen." Daher werde er bei jeder Frage eine Einzelfallprüfung vornehmen. Schmid zeigte sich davon unbeeindruckt und blieb seiner Linie treu.

Schmid blieb zunächst dabei

Schmid blieb zunächst aber dabei und führte bereits bei der ersten Frage von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl zum sogenannten Beinschab-Tool sein Recht auf Aussageverweigerung ins Treffen und verwies auf sein Eingangsstatement. Bures verlangte von Schmid eine Glaubhaftmachung und drohte Schmid einen Antrag auf Beugestrafe an. Schmid blieb vorerst aber dabei.

Bures und Pöschl ließen Glaubhaftmachung nicht gelten

Bures wie auch Pöschl ließen diese Glaubhaftmachung jedoch nicht gelten. Daher kündigte die Vorsitzende nach wiederholtem Nachfragen einen Antrag auf Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht an.

In dieser Tonart ging es sodann weiter. Schmid antwortete auf jede Frage mit: "Ich verweigere weiter die Aussage." Und Pöschl entgegnete: "Ich halte weiter die Aussageverweigerung für nicht gerechtfertigt." Nach zweimaliger Fragestellung kündigte Bures dann jeweils einen Antrag auf Beugestrafe "auf Empfehlung des Verfahrensrichters" an.
Nach einer weiteren Unterbrechung einigten sich die Fraktionen vorerst darauf, mit diesem fragwürdigen Schauspiel weiter zu machen. Schmid wurde somit ein Antrag auf Beugestrafe nach dem anderen angedroht.

Nach einer gewissen Zeit spielte sich eine gewisse Routine ein. Einzig als die ÖVP an der Reihe war, wurde der übliche Entschlagungs- und Beugestrafe-Rhythmus unterbrochen. Fraktionsführer Andreas Hanger versuchte es nämlich mit Fragen, die außerhalb des von der WKStA vorgelegten Themenkatalogs lagen, blitzte damit aber beim Verfahrensrichter ab. Hanger begnügte sich dann damit, darauf hinzuweisen, dass Schmid heute unter Wahrheitspflicht im Gegensatz zu seinen Aussagen bei der WKStA nichts sagen wollte

Schmid macht von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Mit seinen Aussagen bei der WKStA hat Schmid etliche prominente ÖVP-Politiker belastet - darunter auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.

Nach rund drei Stunden war die Befragung zu Ende und der U-Ausschuss unterbrach seine Sitzung bis 15 Uhr. Dann kommt die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), Nicole Bayer, als Auskunftsperson.

(APA/Red)

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