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Schmid lässt Vertrag auslaufen, Nachfolgersuche startet

ÖBAG braucht 2022 einen neuen Chef.
ÖBAG braucht 2022 einen neuen Chef. ©APA/HANS PUNZ
Nach einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Staatsholding ÖBAG zur Causa ihres Alleinvorstands Thomas Schmid wird dieser seinen Vertrag auslaufen lassen.

Das heißt, dass die ÖBAG ab 2022 einen neuen Chef braucht. "Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats wurde mandatiert, den Nachfolgeprozess für die Vorstandsposition zu starten", teilte die ÖBAG Dienstagabend mit.

Schmid beendet Dienstverhältnis

Schmid habe sich "nach ausführlicher Diskussion mit dem Aufsichtsrat dazu entschlossen, sein Dienstverhältnis zu beenden. Der Aufsichtsrat hat diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis genommen", hieß es weiter in der Mitteilung der Staatsholding.

Kurz respektier Rückzug Schmids

"Wenn er sich zurückziehen möchte, respektiere ich das selbstverständlich. Wenn es zu einer Übergabe kommt, dann ist wichtig, dass das möglichst geordnet stattfindet", sagte zuvor Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Rande einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag. Konkret gefragt, ob ein Auslaufen-Lassen des Vertrages mit 2022 ausreicht oder ob Schmid nicht sofort zurücktreten müsste, sagte Kurz, er würde zunächst gerne abwarten, was Schmid vorgeschlagen hat und was der Aufsichtsrat vorschlägt. "Ich kann die Verantwortung des Aufsichtsrates nicht so einfach wegwischen."

Auch betonte Kurz, dass es zwar die Entscheidung der Bundesregierung sei, wer in den ÖBAG-Aufsichtsrat entsendet wird, nicht aber, wie der Vorstand besetzt wird: "Wenn Sie sagen, es ist politische Aufgabe des Vizekanzlers und mir, wer Vorstand sein soll: das ist schlicht und ergreifend falsch", so Kurz auf eine entsprechende Frage. Es sei die "klare Aufgabe der Politik", die Personalentscheidungen hinsichtlich des Aufsichtsrates zu treffen. Er habe "volles Vertrauen" in den Aufsichtsrat.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagte ebenso, die Entscheidung sei "in erster Linie eine Sache des Aufsichtsrates". "Ich habe aus den Medien entnommen, das Thomas Schmid diesen Schritt vorhat. Ich denke, dass konsequentere und raschere Schritte jedenfalls vom Aufsichtsrat zu ergreifen sind, wenn das dort notwendig erscheint." Wichtig sei, dass die Aufklärung nicht behindert werde.

Opposition forderte Abberufung Schmids

Die Opposition forderte schon länger den Abgang des aktuellen ÖBAG-Chefs, verstärkte dabei zuletzt und heute im Zuge des Sonder-AR wieder ihre Schlagzahl: "Schmid muss mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Stattdessen werfen ihm Kurz und (Finanzminister Gernot) Blümel noch einmal eine Jahresgage von einer halben Million Euro nach, damit sie ihr Gesicht wahren. Schmid bekommt also statt der fristlosen Abberufung einen Kurz-Bonus von einer halben Million Euro", so SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Schmids Vertrag würde im März 2022 auslaufen, mit einer Option für zwei weitere Jahre.

Vonseiten des NEOS-Abgeordneten Sepp Schellhorn hieß es heute: "Das ist eine müde und halbherzige Schadensbegrenzung für den ÖBAG-Aufsichtsrat. So weich würden Manager der freien Wirtschaft gerne fallen. Aber für Thomas Schmid gelten bekanntlich andere Regeln." Der Interessensverband meinte zum - noch nicht bestätigten - Rückzug von Schmid, dieser "schafft Erleichterung bei den Anlegern, da wieder Ruhe in die Aufsichtsräte einkehren kann - Emoji-Politik gehört dort nicht hin".

Kritik kam auch von der FPÖ. "Die Ankündigung von ÖBAG-Vorstand Schmid, seinen Vertrag 2022 'auslaufen' zu lassen, ist an Chuzpe nicht mehr zu überbieten. Der Herr Alleinvorstand hat nicht nur im Vorfeld seiner Bestellung mit dem Bundeskanzler diesen Postenschacher ausgedealt, auch die Ausschreibung selbst war unsauber und wie man in Wien so schön sagt, eine 'geschobene Partie'", so der Fraktionsvorsitzende der FPÖ im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker.

Die Österreichische Beteiligungs AG, kurz ÖBAG, verwaltet die Anteile des Staates an wichtigen börsenotierten Firmen wie OMV, Telekom Austria, Post und Verbund. Die ÖBAG managt somit über 26 Mrd. Euro Staatsvermögen, das sind fast 3.000 Euro pro Einwohner.

(APA/Red)

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