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Schmid: Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Thomas Schmid im Vorjahr in Wien.
Thomas Schmid im Vorjahr in Wien. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Ermittlungen gegen Thomas Schmid aufgrund des Verdachts der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss sind von der WKStA eingestellt worden.

In einem weiteren Verfahren wegen Falschaussage gegen den einstigen Generalsekretär im Finanzministerium hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) keine Ermittlungen eingeleitet. Beide Male sei es um Aussagen rund um die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) gegangen, hieß es auf APA-Nachfrage.

Begründung von WKStA

Ex-ÖBAG-Chef Schmid war verdächtigt worden, am 24. Juni 2020 im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Das Ermittlungsverfahren habe allerdings gezeigt, dass Schmids Aussagen im U-Ausschuss zum Teil überwiegend richtig, zum anderen als unvollständig erkennbar waren, begründete die WKStA in einer Pressemitteilung am Dienstag ihre Entscheidung. Schmid habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen.

Ermittlungen nicht gestartet

In einer weiteren Anzeige war Schmid ebenfalls eine falsche Beweisaussage vorgeworfen worden - diesmal als Zeuge in der Hauptverhandlung u.a. gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor dem Wiener Straflandesgericht im Dezember 2023. Hier habe es keinen Anfangsverdacht gegeben, auch habe das Gericht Schmids Aussage für glaubwürdig erachtet. Daher seien keine Ermittlungen eingeleitet worden.

Damit sind aber nicht alle Vorwürfe gegen Schmid aus dem Weg geräumt. Eines der zwei größten offenen Verfahren ist laut WKStA die Casag-Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (Casag), wobei es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung Kurz I im Glücksspielbereich geht. Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von Casag-Miteigner Novomatic in den Casag-Vorstand zu entsenden - obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Ermittelt wird auch noch in der Affäre um Inseratenschaltungen des Finanzministeriums unter Schmid als Generalsekretär. Der Verdacht lautet u.a., dass für wohlwollende Berichterstattung mehr Werbegeld floss.

Ebenfalls weiterhin offen ist, ob Schmid den Kronzeugenstatus erhält. Er hatte in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter - darunter Kurz - in mehreren Causen schwer belastet. Die WKStA hat darüber bereits eine Entscheidung getroffen und vor Ostern einen entsprechenden Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Seither warte man auf das Ergebnis der Prüfung, hieß es.

Es sei "ganz normal", dass die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen wurden, sagte Schmids Anwalt Roland Kier am Dienstag zur APA. Er sprach von "sinnlosen Anzeigen" und monierte weiters, dass das Justizministerium nach zwei Jahren noch keine Entscheidung über Schmids Kronzeugenstatus getroffen habe. Kier befürchtet, dass die Entscheidung verschleppt werden könne und erst ein neuer Justizminister - möglicherweise aus der ÖVP - darüber entscheiden werde.

(APA/Red)

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