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Schmerzensgeld nach Friseurbesuch

Sie hat sich einen blonden Haarschopf gewünscht, stattdessen fielen einer Frau nach dem Friseurbesuch die Haare aus.

Für diese missglückte Blondierung hat das Arnsberger Landgericht in einem Zivilprozess der Kundin am Dienstag 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die 46-Jährige hatte vor zwei Jahren in einem Friseursalon in Arnsberg die stundenlange Behandlung über sich ergehen lassen, um ihre dunklen und grauen Haare aufhellen zu lassen. Die Friseurin massierte das Blondiermittel auf Haare und Kopfhaut ein, was laut Gutachter zu einer “toxischen Reaktion” auf der Haut führte. Die Kundin verlor daraufhin so viele Haaren, dass sie ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen musste.

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