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Schlussvotum über Präsidenten-Direktwahl

Türkei - Das türkische Parlament will an diesem Donnerstag abschließend über die von der islamisch-konservativen Regierung angestrebte Direktwahl des Staatspräsidenten abstimmen.

Der noch amtierende Präsident Ahmet Necdet Sezer hatte in der vergangenen Woche sein Veto gegen die geplante Direktwahl eingelegt. Sollte die Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden, ist ein erneutes Veto Sezers nicht mehr möglich. In türkischen Zeitungen wurde am Dienstag spekuliert, ob Sezer in diesem Fall eine Volksabstimmung herbeiführen oder aber doch zustimmen werde. Allen bisherigen Umfragen zufolge würde sich eine große Mehrheit für eine Direktwahl des Präsidenten aussprechen.

Die Krise um die Präsidentenwahl hatte sich daran entzündet, dass die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan damit gescheitert war, Außenminister Abdullah Gül vom Parlament zum Staatsoberhaupt wählen zu lassen. Widerstand kam von der Armee und der laizistischen Opposition, die darin einen weiteren Schritt zu einer Islamisierung des Staates sahen.

Am Montag war es zu Spannungen im Parlament gekommen, als die Nationalversammlung nach dem Veto des Präsidenten erneut – in erster Lesung – über die Vorlage abstimmte. Abgeordnete der islamische geprägten Regierungspartei AKP und der oppositionellen säkularen CHP lieferten sich ein Handgemenge, bei dem auch die Fäuste flogen.

Ausgelöst wurde der Tumult durch einen Redner, der ein Foto des Staatspräsidenten vorzeigte, auf dem Sezer angeblich einen „hasserfüllten“ Blick auf Regierungschef Recep Tayyip Erdogan warf. CHP-Abgeordnete sahen darin eine Beleidigung des Staatsoberhauptes. In der Abstimmung votierten 367 Abgeordnete und damit exakt zwei Drittel für eine Direktwahl des Präsidenten.

Im Fall einer Volksabstimmung, die nach dem Willen der Regierung Erdogan zeitgleich mit der vorgezogenen Parlamentswahl am 22. Juli stattfinden soll, will die AKP die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ändern, wie türkische Medien am Dienstag berichteten. Bisher gilt, dass eine Volksabstimmung nach Ablauf von 120 Tagen stattfinden kann. Per Gesetzesänderung möchte die AKP diese Zeit auf 40 Tage verkürzen.

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