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Schülerfreifahrt ausgeweitet

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Die durch das Schulpaket I ausgeweitete Nachmittagsbetreuung an den Schulen zieht auch einen Ausbau der Schülerfreifahrt nach sich.

Da neben der Hinfahrt zum und der Rückfahrt unmittelbar nach dem Unterricht auch der Heimtransport der Kinder nach der Nachmittagsbetreuung finanziert werden muss, stellt der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) voraussichtlich rund sechs Mio. Euro für die vor allem im ländlichen Raum nötigen zusätzlichen Fahrten zur Verfügung.

Speziell in Regionen ohne ausreichende Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel wäre die Akzeptanz der Nachmittagsbetreuung gefährdet gewesen, da in vielen Fällen die Frage der Heimbeförderung der Schüler offen war, hieß es in einer Aussendung des Sozialministeriums. Sollten die Gemeinden oder Schulerhalter die Fahrten selber organisieren oder zusätzlichen Beförderungsbedarf sehen, werden jene Kosten ersetzt, die sich für den vom FLAF finanzierten Schülerbus ergeben hätten. „Wenn die Eltern das Angebot einer Nachmittagsbetreuung an einer Schule für ihre Kinder nützen, dann möchte ich dafür sorgen, dass auch diese Kinder sicher und gratis nach Hause kommen“, betonte Sozialministerin Ursula Haubner (B).

Ab dem Schuljahr 2006/07 muss eine Tagesbetreuungsgruppe gebildet werden, wenn sich wenigstens 15 Kinder für mindestens drei Tage in der Woche dafür angemeldet haben. In einigen Bundesländern wurden die Grenzen für die Bildung einer Betreuungsgruppe sogar noch weiter reduziert.

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