Ein 15-jähriger Schüler soll am 9. März dieses Jahres das Computersystem einer Salzburger Berufsschule lahmgelegt haben.
“Ich habe keinen Virus draufgespielt”, bestritt der mittlerweile 16-Jährige am Mittwoch vor einem
Salzburger Einzelrichter den Vorwurf. Dass er einer
Mitschülerin einen
Amoklauf in der
Schule angekündigt hatte, habe er “aus Wut und Aggression” gesagt, weil er von der
Schule als
Täter verdächtigt worden sei. “Ich wollte niemandem Angst machen.” Der
Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Vier Minuten vor der Mittagspause wurde das störende Programm auf jenem Computer im Laborraum installiert, an dem der beschuldigte Schüler während des Unterrichts gesessen war. “Es wurden sinnlose Datenpakete in das Netz gebracht”, erklärte der EDV-Lehrer im Zeugenstand. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass der Lehrer die Schüler bereits fünf Minuten vor der Pause aufgefordert hatte, die Rechner auszuschalten. Man könnte das Programm ja mit einer Zeitschaltung installieren oder von einem anderen Computer aus starten, meinte er. Ein anderer Schüler hätte dieses störende Softwareprogramm in die Schule gebracht. Wer das war, wisse er allerdings nicht. “Der große Unbekannte also”, konstatierte Richter Peter Hattinger.
Angeklagter schwer von Mitschüler belastet
Theoretisch sei es auch möglich gewesen, dass kurz vor der Pause jemand zu seinem
Arbeitsplatz zurückgekehrt sei und das
System lahmgelegt habe, ergänzte der Schüler. Schwer belastet wurde er allerdings von einem Mitschüler: “Er hat mir am nächsten Tag erzählt, dass er was getan hat und wir das schon mitkriegen werden.” Und eine Mitschülerin hatte “Angst um die ganze Schule”, weil er während des Heimweges zu ihr gesagt habe, es werde bald in der Zeitung stehen, dass er mit einer “Puffn” im
Lehrerzimmer gestanden sei. Diese Aussage wertete
Staatsanwalt Robert Holzleitner als gefährliche
Drohung.
Ob der Bursche nun tatsächlich die “Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems” verursacht hat, wie dieses Delikt der schweren Sachbeschädigung in Paragraf 126b des Strafgesetzbuches spezifiziert wird, soll nun der Systemadministrator mit seiner Zeugenaussage bei der nächsten Verhandlung klären. Verteidigerin Eva Gietzinger verlangte auch die Vorlage sämtlicher Protokolle, die den Rechner betreffen.