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Schlepper-Bus in Wien angehalten: Drei Schuldsprüche wegen Menschenschlepperei

Zum gleichen Fall standen in Eisenstadt bereits 19 andere Männer vor Gericht
Zum gleichen Fall standen in Eisenstadt bereits 19 andere Männer vor Gericht ©APa/Robert Jaeger
Der Prozess um jene drei Männer, die 30 Personen illegal aus Griechenland nach Österreich gebracht hatten, endete am Donnerstag mit Schuldsprüchen: Die beiden Lenker erhielten 20 und 22 Monate unbedingt, der Begleiter der Fahrten wurde zu 30 Monaten verurteilt.
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Eine Fahrt im Schlepper-Bus mit 30 illegalen Grenzgängern von Thessaloniki nach Wien hatte Donnerstagnachmittag in Eisenstadt für zwei Chauffeure und einen Begleiter ein gerichtliches Nachspiel: Die drei griechischen Staatsbürger wurden wegen gewerbsmäßiger Schlepperei als Mitglieder einer Bande zu 20, 22 und 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bus in Wien gestoppt

Fahnder hatten im August des Vorjahres in Wien den Reisebus aus dem Verkehr gezogen. Zur Tarnung des Vorhabens waren im Bus auch noch 22 Personen als “Touristen” mitgefahren. Diese “Komparsen”, wie sie ein Ermittler nannte, wurden bereits zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Die drei Angeklagten hätten in Kauf genommen, dass die Geschleppten einem qualvollen Zustand ausgesetzt gewesen wären, so die Staatsanwältin. Sie waren während der rund zwölfstündigen Fahrt in zum Teil nur 25 Zentimeter hohen Verstecken unter den Sitzreihen und dem Mittelgang des Busses eingezwängt, die sie nicht ohne Hilfe verlassen konnten.

Schlepper waren Wiederholungstäter

Den beiden Lenkern im Alter von 38 und 53 Jahren wurden vier beziehungsweise fünf derartige Fahrten zur Last gelegt. Der 49-jährige Begleiter – er gab den illegal Mitfahrenden vor Fahrtantritt Getränke und Kekse mit ins Versteck – soll bei insgesamt neun Schleppungen dabei gewesen sein. Seine Aufgabe sei es auch gewesen, den Leuten Anweisungen für ihr Verhalten zu geben und sie bei Zwischenstopps aus ihren Verstecken zu holen.

Vor dem Schöffensenat (Vorsitz Präsident Karl Mitterhöfer) bekannten sich die drei Angeklagten der Teilnahme an den Schlepperfahrten schuldig. Bei Informationen über ihre Hintermänner hielten sie sich zurück. Der Begleiter erzählte von einem Unbekannten, der ihm telefonisch angeboten habe, dass er 300 bis 350 Euro pro Fahrt verdienen könne. Bei einem Treffen wurde er instruiert, wie die Türen und Verstecke zu öffnen seien.

Beschuldigte sind geständig

Den illegal mitfahrenden Passagieren habe er, wenn nötig, geholfen: “Ich habe sogar das Gleiche gegessen wie die”, meinte der Angeklagte. “Nur ist er in einem bequemen Sessel gesessen und die anderen waren in einem Versteck, das 25 Zentimeter hoch ist. Das war halt der Unterschied”, gab ihm der Vorsitzende zur Antwort.

Die Chauffeure gaben die Schlepperfahrten zu. Der 38-Jährige erzählte, er habe von einem Freund erfahren, dass ein Fahrer gesucht werde. Treffpunkt war der Parkplatz einer Tankstelle, wo er auch den Bus übernahm. Bei einem Stopp auf einem Rastplatz habe er dann “Illegale” gesehen. “Ich war nur der Fahrer und ich bin wegen des Geldes gefahren”, rechtfertigte er sich. Schon bei der ersten Fahrt habe er mitbekommen, “dass da irgendetwas Ungesetzliches ist”. Als Lohn erhielt er pro Tour 500 Euro.

Schlepper erhielten “Gehalt”

Er habe “ganz normal 800 Euro netto im Monat Gehalt bekommen”, schilderte sein Kollege. Er sei beim “Reisebüro”, das die Fahrten organisierte, angestellt und ordnungsgemäß angemeldet gewesen. Im Schlepperbus konnten zwei Sitzreihen mittels Fernbedienung verschoben werden, um die sehr engen Verstecke zu öffnen, erläuterte ein Ermittler des Landeskriminalamtes Wien. Gegen die Hintermänner des Trios ermittle das Bundeskriminalamt mit den griechischen Kollegen.

Der Senat nahm die Beteiligung der Männer an einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an und fällte Schuldsprüche. Die Strafen wurden abgestuft nach Beteiligung an den Fahrten verhängt, so der Vorsitzende. Die Angeklagten hätten sich überwiegend geständig gezeigt. Die beiden Lenker erbaten Bedenkzeit, der Drittangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine weitere Erklärung im Schlepper-Prozess ab.

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