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Schläge vor dem Sex "gehörten zum Ritual"

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Ehefrau erlebte jahrzehntelanges Martyrium: Zweieinhalb Jahre Haft - Gesetzesänderung machte Bestrafung des 59-jährigen Mannes möglich - Schuldspruch wegen Vergewaltigung nicht rechtskräftig.

Über 20 Jahre machte eine heute 47 Jahre alte Wienerin ein wahres Ehemartyrium mit: Ihr Mann, zuletzt arbeitslos und schwerer Alkoholiker, schlug sie immer wieder, drohte ihr mit dem Umbringen, wenn sie seinen sexuellen Wünschen nicht nachkam, und vergewaltigte sie regelmäßig. Angezeigt hat sie ihn nie. Dass der knapp 60-Jährige nun doch vor Gericht landete und am Donnerstag von einem Schöffensenat (Vorsitz: Johannes Jilke) zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, hat zwei Gründe: Eine Gesetzesänderung und der 20 Jahre alte Sohn des Paares machten seine Bestrafung möglich.

Sohn platzte der Kragen

Seit 1. Mai ist die gerichtliche Verfolgung einer so genannten Vergewaltigung in der Ehe nicht mehr an die Zustimmung der Ehefrau gebunden. Bis dahin war dafür ihre ausdrückliche Ermächtigung notwendig. Im vorliegenden Fall wäre es vermutlich trotzdem nie zu einem Prozess gekommen, wäre dem Sohn des gewalttätigen Ehemannes nicht der Kragen geplatzt.

„Die letzte Kugel ist für dich!“

Am 4. August bekam der 20-Jährige in der Wohnung in Wien-Liesing wieder einmal mit, wie sich sein Vater im Schlafzimmer an der weinenden, verzweifelt wehrenden Mutter verging. Als er ihr zu Hilfe eilen wollte, griff der 60-Jährige zu einem Gasrevolver und richtete diese mit den Worten „Die letzte Kugel ist für dich!“ auf den Burschen.

Anzeige wegen Vergewaltigung

Dieser holte darauf hin die Polizei, die den Vater in Handschellen abführte. Der 20-Jährige zeigte ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung der Mutter, gefährlicher Drohung und Körperverletzung an.

Die Frau legte in weiterer Folge vor der U-Richterin in einer ausführlichen kontradiktorischen Einvernahme eine umfassende Schilderung ihres Martyriums ab. Da sie aber keine Zustimmung zur Verfolgung ihres Mannes geben wollte, musste sich dieser jetzt nur für die seit Anfang Mai begangenen Übergriffe verantworten.

Schlagen vor dem Sex “gehört zum Ritual”

„Die Anklage liest sich wie eine Horrorgeschichte. Aber in dieser Ehe gehört es zum Ritual, dass vor dem Sex geschlagen wird“, meinte seine Verteidigerin. Die Frau habe das „nie gestört, und es stört sie auch heute nicht. Das Einzige, was sie störe, sei, „dass er nach Alkohol und Zigaretten riecht“.

„Ich habe keine Schuldgefühle“, erklärte der Angeklagte. Ehestreitereien gebe es immer, „aber Euer Ehren, sie hat von mir verlangt, dass ich ein Mann bin. Ein Mann muss immer ein bisserl streng sein“. Er habe sie zwar nie geprügelt, ihr aber „Liebestatscherl“ gegeben: „Dann hat sie die Klappe gehalten.“ Was sie behaupte, sei nicht wahr: „Die Frau lügt gerne.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Frau hat die Scheidung eingereicht.

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