Der Beamte schilderte, Ausgangspunkt der Ermittlungen seien Fotos gewesen. Darauf sei der 29-Jährige mit NS-Tätowierungen, u.a. einem Hakenkreuz zu sehen gewesen. Zudem habe man Aufnahmen vom Innenraum des Vereinslokals und dem Inventar gehabt. “Da war klar, das geht in die rechte Richtung.”
Der 29-jährige Angeklagte platzte im Lauf der Einvernahme heraus, er wolle nun auch etwas sagen. Er würde gerne wissen, wieso man ihn offenbar für das Mastermind der Gruppe halte. Der Ermittler blieb ruhig und erklärte, er habe mit dem Angeklagten bereits öfter einschlägig zu tun gehabt, das erste Mal bereits vor zehn Jahren. “Da brauche ich nur eins und eins zusammenzählen.” Er wisse auch, dass der Mann alle 38 Symbole der Waffen-SS-Divisionen tätowiert habe, was der Angeklagte bestritt.
Dann wurde der Verfassungsschützer zur Aussage des zweiten Hauptangeklagten befragt, wonach die Polizei einmal vorbeigekommen sei, aber nichts beanstandet und sogar angeboten habe, bei künftigen Veranstaltungen den Verkehr zu regeln. Seine Antwort: “Das kann ich mir nicht vorstellen.”