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Schlag gegen islamistischen Kalifatstaat

In einer Großrazzia haben am Donnerstagvormittag in Deutschland mehr als 5.500 Polizisten und Staatsanwälte 1.150 Wohnungen mutmaßlich islamistischer Aktivisten durchsucht.

Wie das Bundeskriminalamt mitteilte, richtete sich der Schlag gegen Mitglieder der verbotenen islamistischen Organisation Kalifatstaat. Eines der Zielobjekte war die Wohnung des als „Kalif von Köln” bekannten Metin Kaplan. Über Festnahmen und Ergebnisse der vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktion wurde zunächst nichts bekannt gegeben.

BKA-Sprecher Christian Brockert nannte als Grund für die groß angelegten und überwiegend von den Länderpolizeien vorgenommenen Ermittlungen den Verdacht auf Verstoß gegen das Vereinigungsverbot sowie auf Weiterführung einer verbotenen Vereinigung. Die Durchsuchungen richteten sich gegen zahlreiche Personen, die die neue Verbandszeitung des verbotenen Kalifatstaats mit dem Namen „Beklenen Asr-l Saadet” beziehen und damit in Verdacht stehen, gegen das Vereinsverbot zu verstoßen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Bei der Zeitung handelt es sich um das Nachfolgeorgan der früheren Verbandszeitung, die die Kommunikation unter den Anhängern gewährleistete.

Zusätzlich ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen vier ehemalige Mitglieder des Kalifatstaats aus Niedersachsen wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie sollen Anschläge auf nicht näher bekannte Ziele geplant haben. Auch sie sind regelmäßige Bezieher der als aggressiv islamistisch geltenden Zeitung „Beklenen Asr-l Saadet”. Der Generalbundesanwalt ließ im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren Wohnungen und Objekte in Braunschweig, Peine und Köln durchsuchen. Ziel war es, Beweismaterial über die Struktur der Vereinigung und Hinweise über konkrete terroristische Aktivitäten zu gewinnen.

Generalbundesanwalt Kay Nehm führt nach diesen Angaben ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen Kaplan. Er erhalte als Rädelsführer den organisatorischen und geistigen Zusammenhalt des verbotenen Kalifatsaats aufrecht, hieß es. Nach den Ermittlungen wird seit März dieses Jahres ein unter dem Namen Kaplans erschienenes Buch mit dem übersetzten Titel „Meine Mitteilungen und Ratschläge” vertrieben. Das Druckwerk gebe das Gedankengut der verbotenen Organisation wieder, das Grundlage des Verbots war.

Die Vereinigung Kalifatstaat des Kölner Islamistenführers Metin Kaplan ist seit dem 8. Dezember 2001 verboten. Innenminister Otto Schily bemüht sich zurzeit darum, den vorbestraften Anführer in sein Heimatland, die Türkei, auszuweisen.

Schily hatte 2001 zur Begründung des Verbots angeführt, dass der Kalifatstaat „in kämpferisch-aggressiver Weise” das Ziel verfolge, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes zu untergraben. Das Verbot war möglich geworden, nachdem als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. 2001 September das Religionsprivileg aus dem Vereinsrecht gestrichen worden war.

APA/AP) – In einer beispiellosen Großrazzia haben am Donnerstagvormittag in Deutschland mehr als 5.500 Polizisten und Staatsanwälte rund 1.150 Wohnungen mutmaßlich islamistischer Aktivisten durchsucht. Wie das Bundeskriminalamt mitteilte, richtete sich der Schlag gegen Mitglieder der verbotenen islamistischen Organisation Kalifatstaat. Eines der Zielobjekte war die Wohnung des als „Kalif von Köln” bekannten Metin Kaplan. Über Festnahmen und Ergebnisse der vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktion wurde zunächst nichts bekannt gegeben.

BKA-Sprecher Christian Brockert nannte als Grund für die groß angelegten und überwiegend von den Länderpolizeien vorgenommenen Ermittlungen den Verdacht auf Verstoß gegen das Vereinigungsverbot sowie auf Weiterführung einer verbotenen Vereinigung. Die Durchsuchungen richteten sich gegen zahlreiche Personen, die die neue Verbandszeitung des verbotenen Kalifatstaats mit dem Namen „Beklenen Asr-l Saadet” beziehen und damit in Verdacht stehen, gegen das Vereinsverbot zu verstoßen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Bei der Zeitung handelt es sich um das Nachfolgeorgan der früheren Verbandszeitung, die die Kommunikation unter den Anhängern gewährleistete.

Zusätzlich ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen vier ehemalige Mitglieder des Kalifatstaats aus Niedersachsen wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie sollen Anschläge auf nicht näher bekannte Ziele geplant haben. Auch sie sind regelmäßige Bezieher der als aggressiv islamistisch geltenden Zeitung „Beklenen Asr-l Saadet”. Der Generalbundesanwalt ließ im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren Wohnungen und Objekte in Braunschweig, Peine und Köln durchsuchen. Ziel war es, Beweismaterial über die Struktur der Vereinigung und Hinweise über konkrete terroristische Aktivitäten zu gewinnen.

Generalbundesanwalt Kay Nehm führt nach diesen Angaben ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen Kaplan. Er erhalte als Rädelsführer den organisatorischen und geistigen Zusammenhalt des verbotenen Kalifatsaats aufrecht, hieß es. Nach den Ermittlungen wird seit März dieses Jahres ein unter dem Namen Kaplans erschienenes Buch mit dem übersetzten Titel „Meine Mitteilungen und Ratschläge” vertrieben. Das Druckwerk gebe das Gedankengut der verbotenen Organisation wieder, das Grundlage des Verbots war.

Die Vereinigung Kalifatstaat des Kölner Islamistenführers Metin Kaplan ist seit dem 8. Dezember 2001 verboten. Innenminister Otto Schily bemüht sich zurzeit darum, den vorbestraften Anführer in sein Heimatland, die Türkei, auszuweisen.

Schily hatte 2001 zur Begründung des Verbots angeführt, dass der Kalifatstaat „in kämpferisch-aggressiver Weise” das Ziel verfolge, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes zu untergraben. Das Verbot war möglich geworden, nachdem als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. 2001 September das Religionsprivileg aus dem Vereinsrecht gestrichen worden war.

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