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Schiffsunfall: Zweiter Kapitän definitiv schuld

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Die Behörden haben nach dem Schiffsunglück bei der Reichsbrücke ihre Ermittlungen eingestellt - Kapitän wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Die Behörden haben laut ORF nach dem Schiffsunglück bei der Reichsbrücke in Wien ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die Ursachte für den Unfall dürfte demnach ein Fahrfehler des Kapitäns gewesen sein. Er soll wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden.

Zu spät gewendet

Der Kapitän soll laut Polizei zu spät begonnen haben, das 110 Meter lange Schiff zu wenden und Richtung Ufer zu dirigieren. In der Folge trieb das Schiff flussabwärts und prallte mit dem Heck gegen den Brückenpfeiler. Hätte der Kapitän das Manöver weniger Meter weiter flussaufwärts begonnen, wäre sich alles ausgegangen, so die Ermittler gegenüber dem ORF.

Der Kapitän soll nun wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden. Die Reederei hat ihn vom Dienst freigestellt. Sie bereitet sich offenbar auch auf Schadenersatzklagen vor.

Kein Schaden auf der Reichsbrücke

Die Reichsbrücke ist von der jüngsten Schiffskollision mit einem Pfeiler offenbar nicht sehr schwer beschädigt worden, betonte erneut die für Brückenbau zuständige Magistratsabteilung 29. Bei einer weiteren Begehung am Freitag seien zwar geringe Beschädigungen an der Außenverkleidung des Pfeilers festgestellt worden, die Substanz und die Standsicherheit sei jedoch nicht gefährdet, so die Rathauskorrespondenz in einer Aussendung.

Auch das in der Reichsbrücke installierte Messsystem habe dies bestätigt, wurde betont. Schon in den Vormittagsstunden des Unfalltages am vergangenen Donnerstag war die Unfallstelle von der MA 29 inspiziert worden.

Vorgeschichte: Passagierschiff rammte Reichsbrücke

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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