Schießtraining auf Schießstand: Wie der Graz-Täter üben konnte
Neue Erkenntnisse im Fall des Amoklaufs von Graz legen nahe, dass der 21-jährige Täter bereits im Vorfeld mit dem Schießen vertraut war. Laut Informationen aus Sicherheitskreisen soll Arthur A. für lediglich 10 Euro ein Probetraining auf einem Schießstand absolviert haben. Solche Angebote, bei denen Interessierte unter Anleitung mit Leihwaffen schießen können, sind in Österreich legal, sofern eine Waffenbesitzkarte vorliegt.
Arthur A. verfügte über eine solche Karte – sie berechtigt zum Besitz, jedoch nicht zum Führen von Schusswaffen. Für das Führen einer geladenen Waffe im öffentlichen Raum wäre ein Waffenpass nötig gewesen, der ihm nicht vorlag.
Politische Debatte über laxen Zugang zu Waffen
Der niedrige Einstiegspreis für Schießtrainings und die damit verbundene Möglichkeit, ohne umfangreiche Vorkenntnisse mit scharfen Waffen zu hantieren, ruft nun Kritiker und Politik auf den Plan. Sicherheitsfachleute und Politiker fordern eine Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen für derartige Angebote. Insbesondere bei Schnupperschießen, das bewusst auch Anfänger ansprechen soll, sei mehr Kontrolle nötig, heißt es.
Polizei prüft weitere Trainings und Vorkenntnisse
Die Polizei versucht derzeit zu klären, ob Arthur A. wiederholt an Schießübungen teilgenommen hat und ob ihm im Vorfeld der Tat jemand auffälliges Verhalten attestierte. Bekannt ist: Der Täter besaß legal eine Glock-Pistole sowie eine Schrotflinte, mit denen er bei seinem Angriff elf Menschen tötete.
Bislang deuten die sichergestellten Abschiedsnachrichten nicht auf ein klares Motiv hin. Die Ermittlungen konzentrieren sich daher auch auf mögliche Radikalisierungstendenzen oder Vorbereitungen, die außerhalb des digitalen Raums stattgefunden haben könnten.
(VOL.AT)