Jene “Schießgeste” eines Staatsanwalts gegen Tierschützer, die vor dem Landesgericht Wiener Neustadt ihren Freispruch im Tierschützer-Prozess feierten, hat für den Betreffenden kein gerichtliches Nachspiel.
Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt
Das entsprechende Strafverfahren der Wiener Anklagebehörde wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung wurde mangels objektiven Tatbestands eingestellt, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Beatrix Karl (V) hervor. Das Disziplinarverfahren gegen den Mann beim Oberlandesgericht Graz als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte läuft allerdings noch.
Wirbel um Schieß-Geste in Wiener Neustadt
Der Fall wurde Ende August publik. Bei Recherchen für eine ORF-Sendung entdeckte eine Redakteurin auf dem Archivmaterial von der “Siegesfeier” nach dem Freispruch Anfang Mai 2011 einen Staatsanwalt, der vom Fenster aus mit gestrecktem Zeigefinger und nach oben gerichtetem Daumen eine Pistole nachahmte und auf die Menschenmenge vor dem Gebäude “zielte”.
Der Ankläger wurde daraufhin Anfang September einvernommen und seines Amtes als stellvertretender Mediensprecher enthoben, so die Justizministerin über den Vorfall in Wiener Neustadt.
(apa/red)