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Schieß-Geste gegen Tierschützer in Wiener Neustadt: Kein Strafverfahren

Der Staatsanwalt beim Ausführen der umstrittenen Schieß-Geste in Wiener Neustadt
Der Staatsanwalt beim Ausführen der umstrittenen Schieß-Geste in Wiener Neustadt ©APA/ORF
Jene Schieß-Geste, die ein Staatsanwalt in Wiener Neustadt gegen Tierschützer gerichtet haben soll, sorgte im August für Aufregung. Wie nun bekannt wurde, hat der Mann, der nach dem Vorfall seines Amtes enthoben wurde, jedoch nicht mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Aufregung um Handgeste
Die Schieß-Geste

Jene “Schießgeste” eines Staatsanwalts gegen Tierschützer, die vor dem Landesgericht Wiener Neustadt ihren Freispruch im Tierschützer-Prozess feierten, hat für den Betreffenden kein gerichtliches Nachspiel.

Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt

Das entsprechende Strafverfahren der Wiener Anklagebehörde wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung wurde mangels objektiven Tatbestands eingestellt, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Beatrix Karl (V) hervor. Das Disziplinarverfahren gegen den Mann beim Oberlandesgericht Graz als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte läuft allerdings noch.

Wirbel um Schieß-Geste in Wiener Neustadt

Der Fall wurde Ende August publik. Bei Recherchen für eine ORF-Sendung entdeckte eine Redakteurin auf dem Archivmaterial von der “Siegesfeier” nach dem Freispruch Anfang Mai 2011 einen Staatsanwalt, der vom Fenster aus mit gestrecktem Zeigefinger und nach oben gerichtetem Daumen eine Pistole nachahmte und auf die Menschenmenge vor dem Gebäude “zielte”.

Der Ankläger wurde daraufhin Anfang September einvernommen und seines Amtes als stellvertretender Mediensprecher enthoben, so die Justizministerin über den Vorfall in Wiener Neustadt.

(apa/red)

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