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"Schieß euch in den Schädel": BH-Unteroffizier verurteilt

Ein Unteroffizier soll bei einer Maschinengewehr-Ausbildung in Bosnien Gefreite verängstigt haben.
Ein Unteroffizier soll bei einer Maschinengewehr-Ausbildung in Bosnien Gefreite verängstigt haben. ©APA/ERWIN SCHERIAU (Sujet)
Die verbale Entgleisung eines Unteroffiziers des Bundesheers im Rahmen einer Maschinengewehr-Ausbildung hat nun Konsequenzen. Er wurde wegen Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig zu einem Jahr bedingt verurteilt.

Ein Unteroffizier des Bundesheers, der als stellvertretender Zugskommandant einer Infanteriekompanie im Auslandseinsatz in Bosnien eingesetzt war, ist vom Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr bedingt verurteilt worden. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte er die Republik in ihrem Recht auf Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landesverteidigung durch ordnungsgemäße Ausbildung von Soldaten geschädigt, indem er sich im Umgangston vergriff.

Angeklagter entgleiste bei Maschinengewehr-Ausbildung verbal

Der Angeklagte habe es im Herbst 2020 bei einer Maschinengewehr-Ausbildung in Sarajevo als Ausbildner in verbaler Hinsicht "einfach übertrieben", hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt im vergangenen Februar erklärt. Er habe mehreren Gefreiten in verbaler Hinsicht zugesetzt, indem er ihnen etwa erklärte: "Wir können das auch mit scharfer Munition machen, und wenn ich da vorne stehe und ihr mir in das Bein schießt, dann schieße ich euch in den Schädel." Auch der Satz "Ich schlage euch die Schädel ein, weil ich das darf. Ich habe vom Psychologen bestätigt bekommen, dass ich Aggressionsprobleme habe" soll gefallen sein.

Unteroffizier ortet Rache-Aktion und bekannte sich nicht schuldig

Mehrere Gefreite hatten sich - Monate später - an einen Heereseelsorger gewandt und die Injurien gemeldet. Auf Betreiben des Seelsorgers kam es dann zur Anzeige. Als Zeugen bestätigten einige junge Männer vor Gericht, die inkriminierten Äußerungen hätten sie "verängstigt". Der Angeklagte bekannte sich dagegen "nicht schuldig". Es handle sich um eine Rache-Aktion für eine von ihm angeordnete "Camp-Runde in voller Montur". Nun zahle man ihm den Marsch heim: "Ich bin der perfekte Sündenbock." Gegen das Urteil legte er umgehend Rechtsmittel ein, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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