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Schiele-Blätter wurden gebleicht

Der Leiter der Albertina Klaus Albrecht Schroeder. &copy APA
Der Leiter der Albertina Klaus Albrecht Schroeder. &copy APA
Das Bundesdenkmalamt hat bestätigt, dass die Albertina zwei Schiele-Zeichnungen in der Schweiz bleichen ließ - Es gab dafür „keine konservatorischen Gründe".

Wie Generalkonservatorin Höhle im Nachrichtenmagazin „profil“ erklärte, sei dieses Verfahren „für solche Bilder höchst strapaziös“, es habe „keine konservatorischen Gründe dafür gegeben“. Seitens der Albertina hieß es, dass die Blätter „selbstverständlich keinen Schaden erlitten haben“.

Die Albertina ließ im Juni 2004 fünf Zeichnungen von Egon Schiele zu „maltechnischen Untersuchungen“ in die Schweiz ausführen. Dort jedoch wurden zwei der Bilder nicht nur untersucht, sondern anschließend in einer Restauratorenwerkstatt gebleicht. Diese Meldung der Tageszeitung „Der Standard“ von März wurde nun vom Höhle bestätigt. Das Verfahren sei deshalb so strapaziös, „weil chemisch auf die Blätter eingewirkt wird“, betonte die Generalkonservatorin. Ob die Bilder Schaden genommen hätten, könne sie derzeit nicht beurteilen: „Wir werden die Blätter nach ihrer Rückkehr einer genauen Untersuchung unterziehen.“ Das soll nach Angaben des Magazins Ende Juni der Fall sein.

Die Albertina bestätigte „profil“ schriftlich, dass zwei der fünf Schiele-Werke einem Verfahren ausgesetzt wurden, „das aufhellende Wirkung hat“. Dabei handle es sich aber „nicht um eines der früher üblichen Bleichverfahren, um aus gebräuntem Papier wieder helles oder gar weißes Papier zu machen. Der Restaurator hat vielmehr bei diesen beiden Blättern eine partielle exzessive Bräunung etwas reduziert, sodass das ganze Blatt nunmehr einen einheitlichen, die natürliche Altersentwicklung berücksichtigenden Ton aufweist. Dadurch wurde es auch möglich, einzelne Farben, die nicht mehr wahrnehmbar waren, wieder zur Geltung zu bringen.“ Laut Albertina hätten die Blätter keinen Schaden erlitten.

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