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Schicksalstag für Berlusconi: Gericht entscheidet über Sozialdienst

Silvio Berlusconi ist nach Rom gezogen, wo er seinen Sozialdienst antreten möchte.
Silvio Berlusconi ist nach Rom gezogen, wo er seinen Sozialdienst antreten möchte. ©AP
Für den früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi hat eine entscheidende Woche begonnen. Ab Donnerstag überprüft ein Mailänder Gericht seinen Antrag auf Sozialdienst als alternative Maßnahmen zum Hausarrest.
Berlusconi drängt auf Begnadigung
Berlusconi beantragt Sozialdienst

Der 77-jährige Berlusconi war im vergangenen August wegen Steuerbetrugs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese wurde jedoch wegen einer Amnestieregelung automatisch auf ein Jahr verkürzt. Wegen seines Alters muss er diese Strafe nicht im Gefängnis verbüßen.

Umzug nach Rom

Die Mailänder Justiz muss am Donnerstag entscheiden, in welcher Einrichtung er seinen Sozialdienst verrichten soll. Berlusconi will ihn in Rom ableisten und hat deshalb seinen Wohnsitz in die Hauptstadt verlegt. Seine Rechtsanwälte haben jedoch noch nicht bekanntgegeben, wo genau der Medienzar den Sozialdienst verrichten soll. Bis das Gericht die endgültige Entscheidung fällt, können noch einige Tage vergehen.

Berlusconi fürchtet sich vor Toiletten-Putzen

Der Chef der stärksten italienischen Oppositionspartei Forza Italia fürchtet sich angeblich vor den kommenden Monaten: “Man will einen Staatsmann wie mich zwingen, Toiletten zu putzen”, sagte er kürzlich. Medienberichten zufolge gilt es als wahrscheinlich, dass er eine Tätigkeit in einem Hilfszentrum für ehemalige Drogenabhängige in Rom annimmt. Dort hatte schon sein wegen Korruption verurteilter früherer Verteidigungsminister, Cesare Previti, Sozialdienst geleistet.

Zweijähriges Amtsverbot

Berlusconi hat schon einen hohen Preis für seine Verurteilung bezahlt. So hatte er im November seinen Senatssitz verloren. Ihm wurde außerdem der Pass und sein Ehrentitel “Ritter der Arbeit” entzogen. Außerdem wurde er im März zu einem zweijährigen Amtsverbot verurteilt. Berlusconi wird somit nicht als Spitzenkandidat seiner Forza Italia bei der EU-Parlamentswahl am 25. Mai antreten können.

Weitere Verfahren laufen

Gegen Berlusconi sind noch weitere Verfahren anhängig, darunter eines wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit einer minderjährigen Marokkanerin. Nachdem Berlusconi im Juni 2013 erstinstanzlich wegen Sex mit der minderjährigen marokkanischen Nachtklubtänzerin Karima el-Marough alias “Ruby Rubacuore” (Herzensbrecherin) und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, reichte der Mailänder Großunternehmer Rekurs ein. Das Berufungsverfahren beginnt am 20. Juni in Mailand. Außerdem läuft gegen ihn in Neapel ein Prozess wegen Bestechung eines Senators.

(APA)

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