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Schicksal Durmisis ungewiss

Röthis – Darf die Familie Durmisi in Röthis bleiben oder nicht? Auch dreizehn Tage nach vereitelter Abschiebung ist die Frage nicht geklärt.
Video zur Protest-Aktion gegen die Abschiebung
Röthis: Geplante Abschiebung wurde verhindert
Bilder von der Flüchtlingsfamilie

Der Fall der vierköpfigen Familie Elvis mit Anela Durmisi mit ihren zwei Kleinkindern hatte weit über die Grenzen Vorarlbergs hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Weil gegen Elvis Durmisi im benachbarten Deutschland ein Aufenthaltsverbot besteht, hätte die Familie in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar morgens um 5 Uhr im Auftrag des Asylgerichtshofes von Beamten der Fremdenpolizei abgeschoben werden sollen.

Zivilcourage von rund 40 Bürgern

Rund 40 Bürger mit dem Röthner Bürgermeister Norbert Mähr an der Spitze machten dem Vorhaben allerdings einen Strich durch die Rechnung: Sie hatten sich im Morgengrauen vor der Wohnung der in Röthis überaus beliebten Familie versammelt und vereitelten die Abschiebung. Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler versprach der Familie in der Folge „vorübergehend Sicherheit“ und erteilte der Sicherheitsdirektion den Auftrag, Fakten aus Deutschland anzufordern und die Hintergründe für das bestehende Aufenthaltsverbot für Elvis Durmisi in der BRD auszuleuchten. Dabei bezeichnete Schwärzler wörtlich „den Zeitpunkt des Abschubs um 5 Uhr früh als Fehlentscheidung des Ministeriums“.

Schreiben aus BRD eingetroffen

Ein Schreiben der deutschen Behörden zum Fall Durmisi sei zwar eingetroffen, bestätigte Sicherheitsdirektor Hans-Peter Ludescher auf Anfrage der VN. Es gelte allerdings „noch weitere Details einzuholen“ bevor das Ganze entschieden werden könne. Er, Ludescher, gehe davon aus, dass sämtliche Unterlagen in der kommenden Woche am Tisch liegen würden und der Fall weiter bearbeitet werden könne. Konkret geht es dabei um die Frage, ob für die Durmisis das sogenannte „Humanitäre Bleiberecht“ zum Tragen kommt oder nicht, ergänzt Schwärzler, der freilich „sämtliche rechtliche Möglichkeiten“ ausloten will, um die inzwischen auch emotional besetzte Frage klären zu können. Noch sei allerdings „alles offen“, schloss der Landesrat.

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