Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, sollen mehrere Personen Briefe erhalten haben, in denen vor weiteren Äußerungen gewarnt wird. Demnach sollen die Adressaten dazu aufgefordert worden sein, eine Erklärung abzugeben, dass sie rufschädigende Äußerungen künftig unterlassen würden. Zudem soll das Schreiben eine Rechnung für „das anwaltliche Einschreiten“ von Sommers Kanzlei enthalten haben. Kostenpunkt: 840 Euro. Die Botschaft: Wird diese außergerichtliche Einigung abgelehnt, könnte es zu weiteren Klagen kommen. Und dies könnte die Internet-User mitunter teuer zu stehen kommen.
Beiträge werden gelöscht
Betroffen sind auch User des Online-Portals der kleinen Zeitung. “In vergleichbaren Fällen hat sich leider herausgestellt, dass wir unter gewissen gesetzlichen Umständen doch verpflichtet sind, die User-Daten an Dritte weiterzugeben”, so Elisabeth Zankel, Chefin von „Kleine Zeitung online“. Begründet sieht sie dies im E-Commerce-Gesetz, § 18. Da heißt es: Daten müssen weitergegeben werden, wenn diese Dritten “ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers haben“, weil die verlangten Daten zur Verfolgung eines rechtswidrigen Sachverhalts benötigt werden. Zankel weiter: “Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, Beiträge zu löschen, die gegen privat-, straf- oder medienrechtliche Gesetze verstoßen.”
(VOL.AT)