Das Erstgericht hatte die Ehe aus überwiegendem Verschulden der Frau geschieden. In die Gesamtabwägung seien auch frühere Eheverfehlungen einzubeziehen, betonte der OGH in seiner jetzt im Internet veröffentlichten Entscheidung. Im konkreten Fall zählte dazu, dass der Ehemann seine Frau mehrfach zu einer künstlichen Befruchtung drängte, obwohl es gesundheitliche Komplikationen gab, Einkäufe für ihren persönlichen Bedarf missbilligte und nicht akzeptierte, dass sie ihre unterwürfige Haltung veränderte.
Urteil des Obersten Gerichtshofes
Ein überwiegendes Verschulden ist nach ständiger Judikatur nur auszusprechen, wenn es erheblich schwerer wiegt als das des anderen, der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt und das Verhalten der anderen Seite dagegen eher zu vernachlässigen ist. Da das Verhalten des Mannes nicht im Sinne dieser Rechtsprechung vernachlässigt werden konnte, war von gleichteiligem Verschulden auszugehen”, so der OGH wörtlich. (APA)