Nach Ansicht der Richter des Genfer Appellationshofs hat der Scheich den Kläger zwar mindestens einmal mit einem Gürtel geschlagen. Doch gehe aus der Untersuchung nicht hervor, dass er ihn mit der Gürtelschnalle getroffen habe, erklärte der Anwalt des Scheichs zu einem Bericht der “Tribune de Geneve” vom Montag.
Damit sei der Gurt “nicht auf gefährliche Art und Weise” eingesetzt worden. Es handelt sich deshalb nach Ansicht der Richter nur um einfache Körperverletzung. Da dies kein Offizialdelikt ist und der Kläger seine Anzeige zu spät eingereicht hatte, ließ der Appellationshof die Strafverfolgung gegen den Scheich fallen.
Die Ereignisse datieren vom 19. August 2003. In einer Bar eines Genfer Luxushotels wollte der Scheich dem späteren Kläger – einem italo-amerikanischen Gast – eine Flasche Champagner spendieren. Dieser lehnte zum Ärger des Scheichs ab. Der Sohn des 2004 verstorbenen Emirs von Abu Dhabi zertrümmerte die Brille des Italo- Amerikaners und schlug ihn mit den Händen und seinem Gürtel. Der Scheich hatte sein Verhalten damit begründet, dass ihn der Beschenkte der Homosexualität bezichtigt habe.
Ein Genfer Polizeigericht hatte den Scheich wegen seines Angriffs auf den Italo-Amerikaner im vergangenen Juli zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 3.000 Franken (1.979 Euro) sowie einer Strafe von 10.000 Franken (6.597 Euro) verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht war zum Schluss gekommen, dass der Scheich mit einem gefährlichen Gegenstand zugeschlagen habe.