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Schäden durch Silvester-Knaller meist gedeckt

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Eigentlich sind Silvester-Raketen ein Zeichen der Freude, weniger erfreulich sind jedoch Schäden an Autos oder Häusern, die Knaller anrichten können. Im Normalfall sind die meisten in der Haushalt-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung gedeckt.

Das meint der Versicherungsverband Österreich (VVO). Geht man mit Pyrotechnik aber nachweislich „grob fahrlässig“ um, kann der Schutz entfallen.

Verursacht ein Feuerwerkskörper einen Wohnungsbrand, kommt dafür die Haushaltversicherung auf. Wer in einem fremden Haushalt nicht vorsätzlich Brandschäden verursacht, ist über eine in der Haushaltversicherung enthaltenen privaten Haftpflichtversicherung geschützt. Diese gilt laut VVO auch für Ehepartner, Lebensgefährten, minderjährige Kinder und Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Für Schäden durch Silvester-Raketen, die an Fassaden entstehen, kommt eine Eigenheim- oder Gebäudeversicherung auf. Demolieren Knaller ein Auto, bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung. Wird das Auto von betrunkenen Vandalen beschädigt, ist der Fahrzeugbesitzer mit einer Vollkaskoversicherung geschützt. Silvester-Schäden müssen dem Versicherer innerhalb einer Woche gemeldet werden, so der VVO.

Grundsätzlich haftet jeder Erwachsene, der anderen absichtlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. Kinder bis sieben Jahre können nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Noch nicht 14-Jährige sind schadenersatzpflichtig, wenn ihnen „das Unrecht der Tat bewusst sein müsste“, so die Rechtsexperten. Wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie für ihre Kinder.

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