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Schädelfotos: Strafrechtliche Folgen

Die Schädelfotos aus Afghanistan werden für sieben deutsche Bundeswehrsoldaten disziplinarrechtliche Folgen haben. Darunter seien auch Vorgesetzte.

Von insgesamt elf Beteiligten an den Vorfällen werde gegen sieben ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage in Berlin.

Den Soldaten werde Schädigung des Ansehens der Bundeswehr, eine erhöhte Gefährdung der aktuell in Afghanistan eingesetzten Bundeswehr-Soldaten und im Falle der Vorgesetzten auch fehlendes Einschreiten vorgeworfen. Mögliche Folgen für die Soldaten könnten Degradierung, Beförderungsstopp oder ein Kürzung des Soldes sein.

Die vier anderen Beteiligten seien Mannschaftsdienstgrade, deren Vorgesetzte sie nicht daran gehindert hätten, auf Fotos mit menschlichen Knochenresten zu posieren, sagte der Sprecher weiter. Gegen sie wird deshalb kein Verfahren eröffnet. Damit seien die internen Untersuchungen zu dem Komplex weitgehend abgeschlossen. Insgesamt wurden etwa 5500 Soldaten dazu befragt.

Die Fotos von Ende 2003 und Anfang 2004 zeigten deutsche Fallschirmjäger, Gebirgsjäger und Panzergrenadiere, die sich mit Totenschädeln und Knochen ablichten ließen. Die Knochenteile stammten von einem Gelände in der Nähe der afghanischen Hauptstadt Kabul, wo vermutlich sowjetische Soldaten aus der früheren Besatzungszeit Afghanistans liegen.

Mehrere Staatsanwaltschaften hatten deshalb Ermittlungen aufgenommen, diese später aber wie die Staatsanwaltschaft München eingestellt. Zur Begründung hieß es in München, da es sich nicht um einen Friedhof handle, könne der Anfangsverdacht einer Störung der Totenruhe nicht weiter verfolgt werden. Zudem komme ein Verfahren wegen möglicher Belästigung der Allgemeinheit nicht mehr in Frage, da der Vorwurf verjährt sei.

Die Fotos hatten in Deutschland und darüber hinaus für Empörung gesorgt. Das Verteidigungsministerium hatte eine groß angelegte interne Ermittlung in die Wege geleitet. Soldaten wurden deshalb vorläufig suspendiert.

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