In den Erläuterungen des Gesetzesentwurfes geht das Justizministerium mit der jüngsten Entwicklung ins Gericht: “In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die mediale Berichterstattung in Österreich verstärkt Persönlichkeitsrechte verletzt.” Berichte über “Prominente” vor allem in Kriminalfällen “setzen sich zunehmend über die Regeln journalistischer Ethik mit einer Sorglosigkeit hinweg, die in Österreich bisher unüblich war und die an ‘englische Zustände’ gemahnt”.
Dieser “Sittenverfall” sei in den Causen Kampusch und Josef F. besonders offensichtlich gewesen. “Besonders verwerflich” sei auch gewesen, dass Paparazzi im Inzest-Fall mit allen Mitteln versuchten, an Bilder der Opfer zu kommen. Aber auch in jüngster Zeit habe die “persönlichkeitsverletzende Berichterstattung” – trotz aller Diskussionen über den zunehmenden “Voyeurismus” – nicht abgenommen.
SPÖ und ÖVP haben schon in ihrem Regierungsprogramm Maßnahmen gegen diese Auswüchse der Berichterstattung vorgesehen. Diese Vorgaben werden nun – unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Enquete im Juli 2008 – weitgehend umgesetzt.