Schallenberg: "Selbstverständlich" würde Putin bei Österreich-Einreise verhaftet

"Niemand steht über dem Recht. Alle Verbrechen müssen lückenlos aufgeklärt werden, es darf keine Straffreiheit geben", erklärte eine Sprecherin des Außenministers am Mittwoch gegenüber der APA.
Österreich muss Haftbefehle des Strafgerichtshofs umsetzen
Als Vertragspartei des Römer Statuts bestehe für Österreich wie für alle anderen Vertragsparteien eine Kooperationsverpflichtung mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). "Das heißt Haftbefehle des Gerichtshofs sind umzusetzen und von diesem Gesuchte festzunehmen. Das gilt natürlich auch für Präsident Putin", so Schallenbergs Sprecherin.
Die Frage sei allerdings eher "hypothetischer Natur", denn nach der Veröffentlichung des Haftbefehls des IStGH gegen Putin im März erscheine es "sehr unwahrscheinlich, dass Putin in einen der 123 Vertragsstaaten des IStGH reisen und sich dem Risiko einer Festnahme aussetzen wird".
Edtstadler und Zadic bestätigten Festnahme Putins bei Einreise
Ähnlich hatte sich zuvor bereits Europaministerin Edtstadler und auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) geäußert. In Bezug auf die von Ungarn geäußerte Weigerung, den internationalen Haftbefehl gegen Putin im Fall einer Einreise nach Ungarn zu vollstrecken, meinte Zadic Ende März gegenüber der APA, auch Ungarn habe das Römische Statut ratifiziert und sei daher daran gebunden.
(APA/Red)