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Schächten: Regeln gegen "illegale Hinterhofschlachtungen" in Kraft

Die Schlachtung von 25.000 Schafen soll durch die Regelung verhindert werden.
Die Schlachtung von 25.000 Schafen soll durch die Regelung verhindert werden. ©pixabay.com
Die Regierung setzt eine Regelung in Kraft, die "illegale Hinterhofschlachtungen" verhindern soll. Laut FPÖ seien im letzten Jahr so 25.000 Schafe geschlachtet worden.
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Kurz vor Beginn des islamischen Opferfests (heuer von 21. bis 24. August) setzt die Bundesregierung eine Regelung in Kraft, mit der “illegale Hinterhofschlachtungen” unterbunden werden sollen. Der Erlass des Sozialministeriums gilt ab 15. August. Wie man bei der FPÖ meint, soll damit die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden.

Schlachtbetriebe nicht betroffen

Nicht eingegriffen werde damit in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbetrieben, wurde von freiheitlicher Seite betont. Die Regelung werde schon länger vorbereitet. Im Mai hätten die Landestierschutzreferenten das Sozialministerium aufgefordert, die bestehende Ausnahmeregelung in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeiten.

Sonderregelung für Eingenbedarf

Konkret geht es darum, dass die Schlachtung von Tieren für den häuslichen Eigenbedarf des Tierhalters unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen ist. Seit 2006 werde dies so ausgelegt, dass das auch gilt, wenn ein Tier an den neuen Besitzer übergeben und dann unmittelbar in den Räumen des Züchters geschlachtet werde. Es gebe einen Betrieb, der 2017 bei 3.000 Schafen so vorgegangen sei, weitere hätten mehr als 100 Tiere so – und damit ohne behördliche Kontrolle – vermarktet, so die FPÖ.

Rituelle Schlachtung für Eigengebrauch verboten

In Zukunft soll die Ausnahme nun wirklich nur noch für den Eigenbedarf gelten. Eine Weitergabe des getöteten Tiers ohne Beschau soll nicht mehr möglich sein, und auch die rituelle Schlachtung für den Eigenbedarf wird verboten. Die Bundesländer werden aufgefordert, dies zu kontrollieren.

(APA/red)

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