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Schächtung in Wien nicht durchführbar

Nur der Judentum ist von der Praxis betroffen. / Symbolbild
Nur der Judentum ist von der Praxis betroffen. / Symbolbild ©Pixabay
Von der Abteilung Naturschutz in Niederösterreich wird das rituelle Schlachten von Tieren momentan stark diskutiert. In Wien wäre eine Schächtung erst gar nicht durchführbar.
Islamische und Israelische Gemeinschaft betroffen
IKG befürchtet Verbot in NÖ

Durch die Bank “kein Thema” ist das Schächten in den meisten Bundesländern. Außer in Niederösterreich und der Steiermark seien nirgendwo Betriebe registriert, welche koscheres oder Halal-Fleisch herstellen, ergeben Anfragen der APA. Dem widersprechen aber Angaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), wonach Betriebe in Salzburg und dem Burgenland gemeldet seien.

In Salzburg dürfen laut Tierschutz-Schlachtverordnung nur Personen mit Sachkundenachweis oder mit einem entsprechenden Zertifikat einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft den Schächtschnitt durchführen. Die Diskussion über eine Kontrolle des religiös begründeten Bedarfs an geschächtetem Fleisch gibt es im Bundesland allerdings nicht: Wie das Büro des zuständigen Landesrats Josef Schwaiger (ÖVP) mitteilte, gibt es in Salzburg derzeit keinen einzigen zugelassenen Schächtbetrieb.

Auch im Burgenland ist das Schächten kein Thema, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Verena Dunst gegenüber der APA. Aktuell gebe es keinen einzigen zugelassenen Betrieb, so ein Sprecher. Laut Angaben der IGGÖ befinden sich aber sowohl in Salzburg als auch im Burgenland Betriebe, deren Halal-Fleisch von geschächteten Tieren von der Glaubensgemeinschaft zertifiziert werde.

In den meisten Bundesländern Schächten “kein Thema”

“Es gibt in Wien keinen einzigen Betrieb, der technisch imstande wäre, Schächtungen durchzuführen”, sagte Andreas Kutheil, Leiter der MA 59 (Marktservice und Lebensmittelsicherheit) zur APA. In “grauer Vorzeit”, als der Schlachthof St. Marx noch in Betrieb war, sei dort auch geschächtet worden, mittlerweile gebe es in Wien aber überhaupt kaum Unternehmen, die Schlachtungen durchführen.

In Oberösterreich habe bis dato kein Schlachthof um die Schächtung von Tieren angesucht. Somit sei eine Umsetzung des Tierschutzgesetzes in diesem Bereich aktuell kein Thema, hieß es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) auf APA-Anfrage.

In Tirol sei das Schächten “im Prinzip kein Thema”, teilte die Sprecherin des für Tierschutz zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Josef Geisler (ÖVP) der APA mit. Laut Tierschutzgesetz dürfe zwar geschächtet werden – allerdings nur nach einer entsprechenden Bewilligung. Es gebe im Bundesland derzeit aber keine bewilligten Anlagen und auch keine Anträge für ebensolche. Sehr wohl gebe es in Tirol Kontrollen durch die Behörde – etwa in Form von Schwerpunktkontrollen rund um muslimische Feiertage.

Keine Schlachtanlage für Schächten zugelassen

Bei der zuständigen Abteilung in der Kärntner Landesregierung hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage, es gebe keine einzige für das Schächten zugelassene Schlachtanlage. Daher könne im südlichsten Bundesland legal nicht geschächtet werden, alle anderen Fragen würden sich daher gar nicht stellen.

Auch in Vorarlberg sieht man sich nach dem Urteil des niederösterreichischen Landesverwaltungsgerichts nicht betroffen. Laut Auskunft der Tierschutzbehörden habe es in den vergangenen sieben Jahren nämlich keinen Antrag auf Bewilligung einer Schächtung ohne Betäubung, also auf rituelles Schlachten, gegeben, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Landesrat Christian Gantner (ÖVP).

Da in Vorarlberg offensichtlich kein Problem bestehe, sehe man keinen Handlungsbedarf oder Anlass für Änderungen. Rituelle Schlachtungen dürften nur im unbedingt notwendigen Ausmaß im Rahmen der Religionsausübung anerkannter Religionsgemeinschaften und unter geringstmöglicher Belastung für die Tiere durchgeführt werden. Notwendig sei außerdem eine entsprechende Bewilligung sowie eine von der Behörde dafür zugelassene Schlachtanlage.

Schächten: In der Praxis nur Judentum betroffen

Die in Österreich erneut aufgeflammte Debatte über das Schächten von Tieren betrifft in der Praxis nur das Judentum. Schlachthöfe, die zertifiziertes Halal-Fleisch für Muslime herstellen, betäuben die Tiere vor dem Schlachten, erklärte die Geschäftsführerin der Bundesinnung Lebensmittelgewerbe in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Anka Lorencz, der APA. Wirtschaftsfaktor sei koscheres Fleisch keiner.

Nur Judentum von Schächtung in Praxis betroffen

Die Aufregung um die geplante Richtlinien zum Schächten in Niederösterreich sieht die Branchenvertreterin gelassen: “Sachlich gesehen ist das kein Thema”, sagte Lorencz. Mehr Sachlichkeit wünsche sie sich auch in der politischen Debatte. Das Schächten bei Juden und die Herstellung von Halal-Fleisch für Muslime seien nämlich “zwei ganz verschiedene Sachen”. Letzteres benötige gar keine Ausnahmeregelungen laut Tierschutzgesetz.

Eine orthodoxe Auslegung der religiösen Gebote gibt es in der Praxis nur im Judentum. Dabei kommt das sogenannte post-cut Stunning zum Einsatz: Fast zeitgleich mit dem Setzen des Schnittes wird das Tier via Bolzenschuss betäubt. Dies muss in Österreich als Sonderschlachtung in Anwesenheit eines Amtstierarztes durchgeführt werden. Zum Einsatz kommt auch eine Schächttrommel, die vermutlich nur ein Betrieb in Niederösterreich besitzen dürfte.

Tiere im Islam vor Schächtung betäubt

Muslime betrifft die im Tierschutzgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für “rituelles Schlachten” in der Praxis nicht. Sämtliche Betriebe würden Schlachtungen nach gängigen Regeln durchführen, bestätigte Günther Ahmed Rusznak, dessen Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) größter Zertifizierer von Halal-Fleisch in Österreich ist. Fast einziger Unterschied: Ein Imam spricht während des Vorganges ein Dankgebet.

Was laut Rusznak bei den Schlachtungen für Halal-Fleisch wichtig ist: “Die Tiere dürfen nicht an der Betäubung sterben.” Durchgeführt wird ein Schnitt entlang der Wirbelsäule, wodurch das Tier entblutet, was ebenfalls gängiger Praxis beim Schlachten entspricht. Worüber man laut WKÖ-Vertreterin Lorencz allerdings keine Kontrolle hat, sind etwaige illegale und privat durchgeführte Schlachtungen an hohen islamischen Feiertagen.

Schächtung: Ausnahmen bei IGGÖ

Auch für Muslime wird Halal-Fleisch zum Teil nach der Ausnahmeregelung hergestellt. Im Gegensatz zum größten Zertifizierer Österreichs betäuben Betriebe, die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) begutachtet werden, die Tiere durch den Schächtschnitt selbst. Laut Halal-Beauftragten der IGGÖ, Enis Buzar, gibt es sechs Betriebe in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland.

Die Herstellung des Halal-Fleisch in den von der IGGÖ zertifizierten Betriebe falle unter die laut Tierschutzgesetz vorgesehenen Ausnahme-Regeln für “rituelle” Schlachtungen. Dabei muss auch immer ein amtlicher Veterinärmediziner anwesend sein. Buzar nennt die Betäubung durch den Schnitt selbst “effektiver” als andere Methoden, da bei anderen rund ein Drittel “schief geht”.

Buzar verwies auch auf andere strenge Kriterien für Halal-Fleisch. Etwa, dass übermäßig lange Transportwege verboten seien. Zudem müssen die Tiere einen Sichtschutz tragen, um nicht die Schlachtung zuvor mitzuerleben.

APA/red

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