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Sauna-Affäre verläuft im Sand

Wolgang B. (l.) vor Gericht (Bild: APA)
Wolgang B. (l.) vor Gericht (Bild: APA)
Die Zentralfigur in der so genannten Sauna-Affäre, der ehemalige Geschäftsführer der „Goldentime“-Sauna in Wien-Simmering, ist nach dem schrittweisen Wegfall einzelner Anklagepunkte nun endgültig rehabilitiert.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel gegen den in der vergangenen Woche im Straflandesgericht vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochenen Wolfgang B. (43). Auch die Freisprüche für sein mitangeklagtes früheres Personal sind rechtskräftig, bestätigte am Dienstag die Anklagebehörde auf Anfrage der APA.

Wolfang B. war im März 2006 nach monatelangen Ermittlungen der Wiener Polizei festgenommen worden. In seinem Etablissement, das nach den nunmehrigen Feststellungen des Gerichts ein als FKK-Sauna getarntes Bordell war, sei belastendes Material in Richtung grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei gefunden worden, hieß es damals. Sechs Wochen verbrachte der 43-Jährige in U-Haft, ehe ihn die zuständige U-Richterin gegen gelindere Mittel auf freien Fuß setzte.

Das vorgeblich umfangreiche Beweismaterial fiel offensichtlich alles andere als üppig aus: Der Staatsanwalt brachte mit der Zuhälterei jedenfalls nur das vergleichsweise harmloseste Delikt vor Gericht, während sich in der Anklageschrift von den ursprünglich weit darüber hinaus gehenden, mit wesentlich strengerer Strafe bedrohten Tatbeständen kein Wort mehr fand.

Im Prozess „hielt“ nicht einmal mehr die Zuhälterei. Der Richter bezeichnete am Ende des Beweisverfahrens die von der Polizei festgehaltenen, Wolfgang B. erheblich belastenden Angaben von zwei rumänischen Prostituierten als „teilweise unrealistische, wenig nachvollziehbare Schilderungen“. Und weiter: „Das war letzten Endes nix anderes als ein Bordell. Das funktioniert nur, wenn man konkrete Arbeitsbedingungen und Preisvorgaben macht.“ Wolfgang B. sei „der Hauptakteur“, jedoch kein Zuhälter gewesen.

Für Manfred Ainedter, den Rechtsbeistand von Ernst Geiger, dem ehemaligen Leiter der Wiener Kriminalabteilung, und andere Juristen zeigte der Ausgang dieses Strafverfahrens, „dass man gegen B. zumindest überschießend erhoben hat“, so Ainedter gegenüber der APA.

Hintergrund: B. war privat seit Jahren mit Geiger bekannt – ein Umstand, der letzteren bekanntlich die Karriere kostete. Geiger wurde im Vorjahr zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er B. einen unmittelbar bevor stehenden Razzia-Termin verraten haben soll.

Die ungewöhnlichen freundschaftlichen Bande zwischen den beiden sehr unterschiedlichen Männern sei von polizeiinternen Gegnern Geigers dazu benutzt worden, diesen „abzuschießen“, hieß es immer wieder hinter vorgehaltener Hand. Geiger galt als Kandidat für den in wenigen Jahren nachzubesetzenden Posten des Wiener Polizeipräsidenten, was in den eigenen Reihen nicht jedem ins Konzept gepasst haben soll. Mit den geradezu verbissenen Ermittlungen gegen B. sei in Wahrheit der Versuch unternommen worden, über Umwege Geiger zu treffen, wurde und wird nach wie vor gemunkelt.

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