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Sauna-Affäre: Polizei fingierte Anzeigen

Die polizeilichen Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre wurden betrieben, „obwohl von der Verdachtslage gesehen dafür keine objektiven Anhaltspunkte bestanden haben“.

Vielmehr wurden „anonyme Anzeigen zum Zwecke des Aufbaus einer Verdachtslage fingiert“. Zu diesem vernichtenden Ergebnis kommt ein interner Polizeibericht.

Die Kriminaldirektion (KD) 1 hatte gegen Wolfgang B., den Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Bordells „Golden Time“, monatelang intensiv wegen Menschenhandels, grenzüberschreitender Prostitution und Zuhälterei ermittelt. Der 43-Jährige, der wochenlang in U-Haft saß, und fünf Mitangeklagte wurden allerdings Anfang Mai 2007 im Wiener Straflandesgericht von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.

Laut dem nunmehr vorliegenden Bericht des Büros für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien, in dem die polizeiinternen Vorgänge beleuchtet werden. kamen diese Freisprüche nicht überraschend. Die Polizei habe „durch subjektive bzw. einseitige Darstellung die Staatsanwaltschaft und das Gericht zur Erteilung von Aufträgen in Verbindung mit massiven Grundrechtseingriffen verleitet“, stellt das Büro fest. Erst in der Hauptverhandlung habe sich die Schuldlosigkeit sämtlicher Verdächtiger herausgestellt: „Anträge bzw. Anzeigen der Kriminaldirektion 1 im Zuge der polizeilichen Ermittlungen scheinen so aufgebaut worden zu sein, dass es für Staatsanwaltschaft und Gericht nur schwer zu erkennen war, dass diesen Schriftstücken nicht wirklich fundierte sachliche Substrate zugrunde lagen.

Massive Kritik wird in dem Bericht am mittlerweile außer Dienst gestellten und in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher sowie dem Leiter der KD 1, Oberst Roland Frühwirth, geübt, dem „Privatrecherchen unter Ausnützung der polizeilichen Möglichkeiten“ vorgeworfen werden.

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