Die saudische Internet-Zeitung “Sabq” berichtete am Montag, die junge Frau habe gegen ihren Vater geklagt, weil dieser einen potenziellen Bräutigam abgelehnt hatte. Der Vater hatte erklärt, der Bewerber gehöre einem anderen Stamm an, seine Tochter solle aber einen Mann aus der Verwandtschaft heiraten. Der Richter entzog dem Vater, der jede Vermittlung ablehnte und nicht vor Gericht erschien, die “Vormundschaft” für die Tochter.
In ihrer Klage hatte die Tochter erklärt, sie sei bereits 28 Jahre alt, also nach saudischem Empfinden schon ein “spätes Mädchen”. Dies sei möglicherweise ihre “letzte Chance” zu heiraten. Der Richter zeigte Verständnis für ihr Anliegen – vor allem, nachdem er sich davon überzeugt hatte, dass der Heiratskandidat “aus gutem Hause stammt”. In Saudi-Arabien, wo der streng wahhabitische Islam sunnitischer Richtung Staatsreligion ist, hat jede Frau und jedes Mädchen einen männlichen “Vormund”, dessen Einverständnis für viele wichtige Entscheidungen Voraussetzung ist. Diese “Vormundschaft” kann der Vater, der Ehemann oder ein Bruder haben.