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Sanierungsförderung in Österreich neu aufgestellt: Was Haushalte und Betriebe jetzt wissen müssen

Staat hilft bei Sanierung: Bis zu 30 % Zuschuss möglich
Staat hilft bei Sanierung: Bis zu 30 % Zuschuss möglich ©CANVA/APA
Mit der Sanierungsoffensive Neu unterstützt der Bund Haushalte und Betriebe beim Heizungstausch und der Gebäudesanierung. Alle Infos zu Antrag, Fristen und Förderung.

Angesichts anhaltend hoher Lebenshaltungskosten unterstützt die österreichische Bundesregierung weiterhin Haushalte und Unternehmen bei der energetischen Sanierung sowie beim Tausch veralteter Heizsysteme. Am Freitag, dem 3. Oktober, stellte das Umwelt- und Klimaministerium die "Sanierungsoffensive Neu" vor. Profitieren können sowohl private Ein- und Zweifamilienhäuser als auch Reihenhäuser und Wohnanlagen im gesamten Bundesgebiet.

 Vorsitzende der UFI-Kommission und steirische Landesrätin Simone Schmiedtbauer. ©APA/AFP

Sanierung und Heizungstausch: Das steckt hinter dem neuen Fördermodell

Mit dem neuen Programm wird der Fokus auf die Modernisierung von Heizsystemen und die energetische Verbesserung von Gebäuden gelegt. Zwischen 2026 und 2030 stehen jährlich 360 Millionen Euro zur Verfügung – insgesamt also 1,8 Milliarden Euro. "Diese Neuauflage der Förderungen bringt praktischen Klima- und Umweltschutz voran und hilft den Menschen bei wichtigen Investitionen in ihre Zukunft", erklärte Simone Schmiedtbauer (ÖVP), steirische Landesrätin und Vorsitzende der zuständigen Kommission.

Analyse zeigt: Viel Potenzial für Einsparungen

Ganz neu ist die Idee freilich nicht: Eine Untersuchung des Schweizer Instituts Prognos hat die bisherigen Förderungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Maßnahmen zeigen Wirkung, aber es gibt noch deutlich Luft nach oben – insbesondere im Bereich Energieeinsparung durch gezielte Sanierung und effizienteren Heizungstausch.

vlnr.: Vorsitzende der UFI-Kommission und steirische Landesrätin Simone Schmiedtbauer, Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Abteilungsleiter Andreas Vidic von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ©APA/AFP

Weniger Förderung, aber längere Planungssicherheit

Eine zentrale Änderung betrifft die Förderhöhe: Statt wie bisher bis zu 75 Prozent werden künftig maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betont: "Wir setzen Steuergeld effizienter ein und geben Haushalten und Betrieben dadurch mehr Planungssicherheit. Das stärkt nicht nur den Klimaschutz, sondern belebt auch die regionale Wirtschaft."

Zugleich soll die neue Budgetstruktur verhindern, dass die Fördermittel vorzeitig erschöpft sind – wie es zuletzt der Fall war. Statt einer pauschalen Ausschüttung steht künftig jedes Jahr ein fixes Budget von 360 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragstellung ab November 2025 – das ist zu beachten

Ab Mitte November 2025 können Anträge über die Plattform sanierungsoffensive.gv.at eingereicht werden. Wer bereits ab 3. Oktober 2025 mit einem Kesseltausch beginnt, kann diese Investition ebenfalls berücksichtigen lassen. Zusätzlich bleibt es möglich, Bundesförderungen mit Landesprogrammen zu kombinieren.

Neu ist auch: Die Registrierung wird verbindlicher. Wer beispielsweise ein Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren möchte, muss bereits bei der Anmeldung eine Energieberatung nachweisen und sich mittels ID Austria oder Ausweiskopie identifizieren. "Das erhöht die Verbindlichkeit und vereinfacht die Abwicklung", so Andreas Vidic von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

So funktioniert die Förderung im Detail

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss – konkret in Form einer Pauschale. Gefördert werden dabei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Beim Austausch von Heizsystemen können zusätzliche Zuschläge zur Pauschale kommen.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Sanierungsbonus:

  • Privatpersonen
  • Für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
  • Kein Hauptwohnsitz am Objekt erforderlich
  • Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein

Kesseltausch:

  • Privatpersonen
  • Ebenfalls für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
  • Kein Hauptwohnsitz notwendig
  • Keine Einkommensprüfung
  • Keine Altersgrenze für das bestehende fossile Heizsystem

(VOL.AT)

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